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Riester-Rente

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung
2 Vorteile
3 Nachteile
4 Funktionsweise
- 4.1 Zertifizierungsvoraussetzungen
5 Änderungen 2005
6 Änderungen 2006
7 Geplante Änderungen 2007
8 Zulagenberechtigte Personen
9 Zulagen vom Staat
- 9.1 Altersvorsorgezulage
-- 9.1.1 Rechenbeisp. 1 Mindestbeit. (2005)
-- 9.1.2 Rechenbeisp. 2 Mindestbeit. (2005)
- 9.2 Sonderausgabenabzug
10 Förderung währd. d. Kindererziehungszeiten
- 10.1 Rechenbeisp. ( 2006)
11 Zuständigkeiten
12 Förderfähige Sparformen
13 Profitabilität
- 13.1 Grund-Rendite
- 13.2 Rendite der Vertragsanbieter
14 Datenschutz
15 Kritik am Konzept
16 Fragen und Antworten

*)

Als Riester-Rente wird umgangssprachlich eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente bezeichnet. Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt.

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70% auf 67% reduziert wurde.

Seit 2005 wird auch die Rürup-Rente, welche vor allem für nicht Riester-Anspruchsberechtigte interessant ist, durch Steuervorteile während der Ansparphase staatlich gefördert.

*)

 

Die Riester Rente ist eine vom Staat geförderte Form der Altersvorsorge. Zur freiwilligen Altersvorsorge, über die sich jeder ernsthafte Gedanken machen muss, kommt eine Altersvorsorgezulage, die von Walter Riester ins Leben gerufen wurde. Daher hat die Riester Rente auch ihren Namen. Anfangs etwas argwöhnisch betrachtet und nur von wenigen genutzt, hat sich die Riester Rente als eine sinnvolle Anlagemöglichkeit erwiesen, der immer mehr Menschen mit offenen Ohren gegenüber stehen.


Nicht zuletzt weil die gesetzliche Rente immer weiter schrumpft, sollte man die Riester Rente, die in der Geschichte der Sozialversicherungen einen ganz neuen Weg beschreitet, durchaus nutzen. Die Zulage, die man dabei erhält, soll neben der sinnvollen Altersvorsorge auch zugleich ein Ausgleich für die Verluste durch die Reduzierung der gesetzlichen Rente sein. Die Altersvorsorgezulage der Riester Rente kann auch für Bank- oder Fondsparpläne in Frage kommen.


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