Als Riester-Rente wird umgangssprachlich
eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten
geförderte, privat finanzierte Rente bezeichnet. Die Förderung
ist im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt.
Die Bezeichnung Riester-Rente
geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge
durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform
der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau
des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge
eingezahlt hat, von 70% auf 67% reduziert wurde.
Seit 2005 wird auch die Rürup-Rente,
welche vor allem für nicht Riester-Anspruchsberechtigte interessant
ist, durch Steuervorteile während der Ansparphase staatlich
gefördert.
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Die Riester Rente ist eine vom
Staat geförderte Form der Altersvorsorge. Zur freiwilligen
Altersvorsorge, über die sich jeder ernsthafte Gedanken machen
muss, kommt eine Altersvorsorgezulage, die von Walter Riester
ins Leben gerufen wurde. Daher hat die Riester Rente auch ihren
Namen. Anfangs etwas argwöhnisch betrachtet und nur von wenigen
genutzt, hat sich die Riester Rente als eine sinnvolle Anlagemöglichkeit
erwiesen, der immer mehr Menschen mit offenen Ohren gegenüber
stehen.
Nicht zuletzt weil die gesetzliche Rente immer weiter schrumpft,
sollte man die Riester Rente, die in der Geschichte der Sozialversicherungen
einen ganz neuen Weg beschreitet, durchaus nutzen. Die Zulage,
die man dabei erhält, soll neben der sinnvollen Altersvorsorge
auch zugleich ein Ausgleich für die Verluste durch die Reduzierung
der gesetzlichen Rente sein. Die Altersvorsorgezulage der Riester
Rente kann auch für Bank- oder Fondsparpläne in Frage
kommen.
Lassen Sie sich beraten, denn Sie haben nichts zu verschenken.
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