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Zulagenberechtigte Personen:
Anspruch auf Altersvorsorgezulage
haben zur Zeit folgende Personen, wenn sie der unbeschränkten
Steuerpflicht unterliegen:
* rentenversicherungspflichtige
Arbeitnehmer,
* rentenversicherungspflichtige Selbständige (z. b. Handwerker),
* Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung
der Landwirte,
* Kindererziehende (maximal für die ersten drei Lebensjahre
eines jeden Kindes),
* Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe (einschließlich
berechtigter Bezieher von Arbeitslosenhilfe, deren Leistungen
aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen),
* Bezieher von Krankengeld,
* nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen,
* Wehr- und Zivildienstleistende,
* geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit,
wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag
aufgestockt wird,
* Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert
waren
* Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen,
die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder
von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche
oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird und
* Amtsträger.
Nicht anspruchsberechtigte Personen:
Ehepartner von anspruchsberechtigten
Personen haben jedoch ebenfalls Anspruch auf die Altersvorsorgezulage,
falls sie einen passenden Vertrag haben, nicht vom Partner dauernd
getrennt leben und zu einem der folgenden Personenkreise gehören:
* nicht rentenversicherungspflichtige
Selbständige,
* freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte,
* Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
* geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den
Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch
eigene Beiträge aufstocken,
* Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen,
* Altersrentner und
* Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit.
* Studenten
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Die Riester Rente ist eine vom
Staat geförderte Form der Altersvorsorge. Zur freiwilligen
Altersvorsorge, über die sich jeder ernsthafte Gedanken machen
muss, kommt eine Altersvorsorgezulage, die von Walter Riester
ins Leben gerufen wurde. Daher hat die Riester Rente auch ihren
Namen. Anfangs etwas argwöhnisch betrachtet und nur von wenigen
genutzt, hat sich die Riester Rente als eine sinnvolle Anlagemöglichkeit
erwiesen, der immer mehr Menschen mit offenen Ohren gegenüber
stehen.
Nicht zuletzt weil die gesetzliche Rente immer weiter schrumpft,
sollte man die Riester Rente, die in der Geschichte der Sozialversicherungen
einen ganz neuen Weg beschreitet, durchaus nutzen. Die Zulage,
die man dabei erhält, soll neben der sinnvollen Altersvorsorge
auch zugleich ein Ausgleich für die Verluste durch die Reduzierung
der gesetzlichen Rente sein. Die Altersvorsorgezulage der Riester
Rente kann auch für Bank- oder Fondsparpläne in Frage
kommen.
Lassen Sie sich beraten, denn Sie haben nichts zu verschenken.
---> Tarifcheck
24.de
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