|
Zertifizierungsvoraussetzungen:
* Zu Beginn der Auszahlungsphase
muss mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung
+ staatliche Zulage) garantiert werden.
* Leistungen dürfen frühestens ab dem 60. Lebensjahr
erbracht werden,
* Die Leistung muss als lebenslange Rentenzahlung erfolgen, etwa
in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der mit
einer Leibrente vom 65. Lebensjahr an verbunden ist.
* Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf mindestens
fünf Jahre verteilt werden.
* Bestimmte Informationen (z.B. über die Verwendung der Vorsorgebeiträge,
die Höhe der Verwaltungskosten, u. ä.) müssen bereitgestellt
werden.
* Eine vierteljährliche Kündigungs- oder Ruhestellungsmöglichkeit
muss vorhanden sein.
* Laufende Beitragszahlung
Zusätzlich hat der Gesetzgeber
dem Anbieter weit reichende Informationspflichten auferlegt, z.B.
über Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, Stand
des Altersvorsorgevermögens und Aspekte der Kapitalanlage.
Ferner muss der Versicherte der
unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Fällt diese
dauerhaft weg, müssen die Zulagen und die steuerliche Förderung
zurückgezahlt werden. Bei vorübergehendem Wegfall kann
eine Stundung der Rückzahlung gewährt werden. Dies ist
zum Beispiel bei Umzug ins Ausland der Fall. Kehrt man also vor
dem Renteneintritt wieder in die Bundesrepublik zurück, so
behält man die staatliche Förderung.
Außerdem kann der Vertrag
eine Verwendung des Altersvorsorgevermögens zum Erwerb einer
selbst genutzten Immobilie vorsehen. Der Erwerber einer Immobilie
darf aus dem angesparten Vermögen einen Betrag zwischen 10.000,-
und 50.000,- EUR entnehmen, ohne dass dies förderschädlich
wäre (Darlehen an sich selbst). Der entnommene Betrag muss
jedoch spätestens bis zum 65. Lebensjahr in gleichen Raten
zurückgezahlt werden. Da gegenwärtig kaum ein Sparer
den Mindestentnahmebetrag angespart hat (Ausnahme: zusätzliche
ungeförderte Sparzahlungen), wird diese Option der Riester-Rente
erst in einigen Jahren in den Fokus rücken
*)
|