Änderungen (2006):
Das Alterseinkünftegesetz
führt gemäß einer EU-Richtlinie für alle
ab 2006 angebotenen Tarife zwingend die so genannten Unisex-Tarife
ein. Bei einem Unisex-Tarif erhalten Frauen und Männer bei
gleichem Beitrag die gleiche Leistung. Da die voraussichtliche
Lebenserwartung für die Kalkulation der Tarife bisher am
Geschlecht orientiert ist und Frauen statistisch die höhere
Lebenserwartung haben, wird die Einführung von Unisex-Tarifen
zu einer Verschlechterung der Leistungen für Männer
führen. Für Männer bedeutet dies ab 2006 konkret,
dass sie gegenüber den bis Ende 2005 üblichen Tarifen
bei Neuabschlüssen ab 1. Januar 2006 für die gleiche
Rentenleistung etwa 10 % mehr Beiträge aufwenden müssen.
Betroffen von der Einführung
der Unisex-Tarife sind nur Versicherungsleistungen, z.B. die geförderte
private Rentenversicherung.
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Die Riester Rente ist eine vom
Staat geförderte Form der Altersvorsorge. Zur freiwilligen
Altersvorsorge, über die sich jeder ernsthafte Gedanken machen
muss, kommt eine Altersvorsorgezulage, die von Walter Riester
ins Leben gerufen wurde. Daher hat die Riester Rente auch ihren
Namen. Anfangs etwas argwöhnisch betrachtet und nur von wenigen
genutzt, hat sich die Riester Rente als eine sinnvolle Anlagemöglichkeit
erwiesen, der immer mehr Menschen mit offenen Ohren gegenüber
stehen.
Nicht zuletzt weil die gesetzliche Rente immer weiter schrumpft,
sollte man die Riester Rente, die in der Geschichte der Sozialversicherungen
einen ganz neuen Weg beschreitet, durchaus nutzen. Die Zulage,
die man dabei erhält, soll neben der sinnvollen Altersvorsorge
auch zugleich ein Ausgleich für die Verluste durch die Reduzierung
der gesetzlichen Rente sein. Die Altersvorsorgezulage der Riester
Rente kann auch für Bank- oder Fondsparpläne in Frage
kommen.
Lassen Sie sich beraten, denn Sie haben nichts zu verschenken.
---> Tarifcheck
24.de
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