Nachteile:
Die Förderung kann nur in
zertifizierten, speziellen förderungsfähigen Altervorsorgeverträgen
in Anspruch genommen werden.
Weitere Nachteile sind:
* Die spätere Auszahlung
wird nur als Leibrente gewährt. Eine 30%ige Teilauszahlung
bei Rentenbeginn ist jedoch zulagenunschädlich möglich.
* Die Renten- und Teilauszahlung ist später voll steuerpflichtig.
* Die Zulagen und Steuervergünstigungen müssen bei schädlicher
Verwendung zurückgezahlt werden.
Bei Tod der anspruchsberechtigten
Person vor Rentenbeginn müssen die Zulagen dem Staat ebenfalls
zurückgezahlt werden. Es kann ausschließlich der Ehepartner,
sofern er einen eigenen Riester-Vertrag hat, die Zulagen des Verstorbenen
übernehmen.
* Eine Beleihung des eingezahlten
Kapitals ist nicht möglich.
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Die Riester Rente ist eine vom
Staat geförderte Form der Altersvorsorge. Zur freiwilligen
Altersvorsorge, über die sich jeder ernsthafte Gedanken machen
muss, kommt eine Altersvorsorgezulage, die von Walter Riester
ins Leben gerufen wurde. Daher hat die Riester Rente auch ihren
Namen. Anfangs etwas argwöhnisch betrachtet und nur von wenigen
genutzt, hat sich die Riester Rente als eine sinnvolle Anlagemöglichkeit
erwiesen, der immer mehr Menschen mit offenen Ohren gegenüber
stehen.
Nicht zuletzt weil die gesetzliche Rente immer weiter schrumpft,
sollte man die Riester Rente, die in der Geschichte der Sozialversicherungen
einen ganz neuen Weg beschreitet, durchaus nutzen. Die Zulage,
die man dabei erhält, soll neben der sinnvollen Altersvorsorge
auch zugleich ein Ausgleich für die Verluste durch die Reduzierung
der gesetzlichen Rente sein. Die Altersvorsorgezulage der Riester
Rente kann auch für Bank- oder Fondsparpläne in Frage
kommen.
Lassen Sie sich beraten, denn Sie haben nichts zu verschenken.
---> Tarifcheck
24.de
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