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Riester-Rente

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung
2 Vorteile
3 Nachteile
4 Funktionsweise
- 4.1 Zertifizierungsvoraussetzungen
5 Änderungen 2005
6 Änderungen 2006
7 Geplante Änderungen 2007
8 Zulagenberechtigte Personen
9 Zulagen vom Staat
- 9.1 Altersvorsorgezulage
-- 9.1.1 Rechenbeisp. 1 Mindestbeit. (2005)
-- 9.1.2 Rechenbeisp. 2 Mindestbeit. (2005)
- 9.2 Sonderausgabenabzug
10 Förderung währd. d. Kindererziehungszeiten
- 10.1 Rechenbeisp. ( 2006)
11 Zuständigkeiten
12 Förderfähige Sparformen
13 Profitabilität
- 13.1 Grund-Rendite
- 13.2 Rendite der Vertragsanbieter
14 Datenschutz
15 Kritik am Konzept
16 Fragen und Antworten

*)

Altersvorsorgezulage:

Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:

Zulage pro Jahr
Grundzulage Ledige
Verheiratete
pro Kind
2002 / 2003 38 EUR 76 EUR 46 EUR
2004 / 2005 76 EUR 152 EUR 92 EUR
2006 / 2007 114 EUR 228 EUR 138 EUR
ab 2008 154 EUR 308 EUR 185 EUR

Die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben (sie fließen im Gegensatz zur einer Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug dem Sparer also nicht "direkt" zu).

Anspruch auf die Kinderzulage besteht für die Kinder, für die im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde.

Voraussetzung zum Erreichen der vollen Zulagen ist, dass der Eigenbeitrag entsprechend der Fördertreppe abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet wird.

vom Vorjahresbruttoeinkommen
maximal
ab 2004 2% 1.050 EUR
ab 2006 3% 1.575 EUR
ab 2008 4% 2.100 EUR

Der Mindestbeitrag, auch Sockelbetrag liegt:

bei einem Arbeitnehmer
ohne Kind
mit einem Kind
mit zwei Kindern
2002 bis 2004 45 EUR 38 EUR 30 EUR
seit 2005 60 EUR 60 EUR 60 EUR

Als Sockelbeitrag sind ab 01.01.2005 einheitlich EUR 60 zu zahlen. Die Differenzierung des Sockelbetrages für Steuerpflichtige mit und ohne Kind entfällt.

Der maximal mögliche Betrag ist jedoch der als Sonderausgaben ansetzbare Betrag. Von diesem Betrag wird der volle Zulagenanspruch abgezogen - inklusive der Zulagen die einem nur mittelbar begünstigten Ehepartner zustehen (Rechenbeispiel 1). Der resultierende Betrag kann sehr klein oder sogar negativ sein. Da der Gesetzgeber Wert auf eine Eigenleistung gelegt hat, wurden "Sockelbeträge" für den Eigenbeitrag vorgesehen (Rechenbeispiel 2):

*)

 

Die Riester Rente ist eine vom Staat geförderte Form der Altersvorsorge. Zur freiwilligen Altersvorsorge, über die sich jeder ernsthafte Gedanken machen muss, kommt eine Altersvorsorgezulage, die von Walter Riester ins Leben gerufen wurde. Daher hat die Riester Rente auch ihren Namen. Anfangs etwas argwöhnisch betrachtet und nur von wenigen genutzt, hat sich die Riester Rente als eine sinnvolle Anlagemöglichkeit erwiesen, der immer mehr Menschen mit offenen Ohren gegenüber stehen.


Nicht zuletzt weil die gesetzliche Rente immer weiter schrumpft, sollte man die Riester Rente, die in der Geschichte der Sozialversicherungen einen ganz neuen Weg beschreitet, durchaus nutzen. Die Zulage, die man dabei erhält, soll neben der sinnvollen Altersvorsorge auch zugleich ein Ausgleich für die Verluste durch die Reduzierung der gesetzlichen Rente sein. Die Altersvorsorgezulage der Riester Rente kann auch für Bank- oder Fondsparpläne in Frage kommen.


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