Altersvorsorgezulage:
Die Altersvorsorgezulage setzt
sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:
Zulage
pro Jahr
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Grundzulage
Ledige
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Verheiratete
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pro
Kind
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2002 / 2003 |
38 EUR |
76 EUR |
46 EUR |
2004 / 2005 |
76 EUR |
152 EUR |
92 EUR |
2006 / 2007 |
114 EUR |
228 EUR |
138 EUR |
ab 2008 |
154 EUR |
308 EUR |
185 EUR |
Die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertrag
gutgeschrieben (sie fließen im Gegensatz zur einer Steuerersparnis
durch den Sonderausgabenabzug dem Sparer also nicht "direkt"
zu).
Anspruch auf die Kinderzulage
besteht für die Kinder, für die im Kalenderjahr mindestens
einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde.
Voraussetzung zum Erreichen der
vollen Zulagen ist, dass der Eigenbeitrag entsprechend der Fördertreppe
abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen
entrichtet wird.
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vom
Vorjahresbruttoeinkommen
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maximal
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ab 2004 |
2% |
1.050 EUR |
ab 2006 |
3% |
1.575 EUR |
ab 2008 |
4% |
2.100 EUR |
Der Mindestbeitrag, auch Sockelbetrag
liegt:
bei
einem Arbeitnehmer
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ohne
Kind
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mit
einem Kind
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mit
zwei Kindern
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2002 bis 2004 |
45 EUR |
38 EUR |
30 EUR |
seit 2005 |
60 EUR |
60 EUR |
60 EUR |
Als Sockelbeitrag sind ab 01.01.2005
einheitlich EUR 60 zu zahlen. Die Differenzierung des Sockelbetrages
für Steuerpflichtige mit und ohne Kind entfällt.
Der maximal mögliche Betrag
ist jedoch der als Sonderausgaben ansetzbare Betrag. Von diesem
Betrag wird der volle Zulagenanspruch abgezogen - inklusive der
Zulagen die einem nur mittelbar begünstigten Ehepartner zustehen
(Rechenbeispiel 1).
Der resultierende Betrag kann sehr klein oder sogar negativ sein.
Da der Gesetzgeber Wert auf eine Eigenleistung gelegt hat, wurden
"Sockelbeträge" für den Eigenbeitrag vorgesehen
(Rechenbeispiel
2):
*)
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