Funktionsweise:
Die Riester-Rente ist eine private
oder betriebliche Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Zulässige
Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten.
Während der Einzahlungsphase werden Beiträge in förderfähige
Sparformen eingezahlt. Der Staat subventioniert die freiwillige
Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI EStG)
bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§§
10a, 79 ff EStG). Die Altersvorsorgezulage fließt dabei
in den Vertrag und nicht direkt an den Beitragszahler. Die Altersvorsorgezulage
muss beantragt werden.
Ein häufiger Irrtum ist,
dass es nicht nötig sei, Zulagen zu beantragen, da die Günstigerprüfung
des Finanzamts diese berücksichtigt und ggf. als Steuerermäßigung
auszahlt. Dies ist nicht der Fall. Die Steuerermäßigung
ist nur der Betrag, der über die Höhe der möglichen
Zulagen hinausgeht. Wird die Altersvorsorgezulage vier Jahre lang
nicht durch einen Antrag abgerufen, verfällt der Anspruch
auf diese. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde der so
genannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Dieser bevollmächtigt
den Anbieter Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne für
jeden Antrag die Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen.
Die Altersvorsorgezulage gibt
es nur für zertifizierte, förderungsfähige Sparformen,
die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BAFin) gem. AltZertG zertifiziert sind
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Die Riester Rente ist eine vom
Staat geförderte Form der Altersvorsorge. Zur freiwilligen
Altersvorsorge, über die sich jeder ernsthafte Gedanken machen
muss, kommt eine Altersvorsorgezulage, die von Walter Riester
ins Leben gerufen wurde. Daher hat die Riester Rente auch ihren
Namen. Anfangs etwas argwöhnisch betrachtet und nur von wenigen
genutzt, hat sich die Riester Rente als eine sinnvolle Anlagemöglichkeit
erwiesen, der immer mehr Menschen mit offenen Ohren gegenüber
stehen.
Nicht zuletzt weil die gesetzliche Rente immer weiter schrumpft,
sollte man die Riester Rente, die in der Geschichte der Sozialversicherungen
einen ganz neuen Weg beschreitet, durchaus nutzen. Die Zulage,
die man dabei erhält, soll neben der sinnvollen Altersvorsorge
auch zugleich ein Ausgleich für die Verluste durch die Reduzierung
der gesetzlichen Rente sein. Die Altersvorsorgezulage der Riester
Rente kann auch für Bank- oder Fondsparpläne in Frage
kommen.
Lassen Sie sich beraten, denn Sie haben nichts zu verschenken.
---> Tarifcheck
24.de
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