Vorteile:
Alle zulagenberechtigten Personen
können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
aufbauen.
* Besonders interessant ist
die Riester-Rente aufgrund der Grund- und Kinderzulage für
Geringverdiener mit vielen Kindern.
* Aber auch für Vielverdiener ohne Kinder ist sie wegen des
Sonderausgabenabzugs von der Steuer interessant.
So ergibt sich, selbst wenn später
die förderungsfähige Sparform selbst keine Rendite erwirtschaftet,
nur durch die staatliche Förderung (Grund- Kinderzulage und/oder
Sonderausgabenabzug) eine interessante Kapitalanlage.
* Zum Erwerb von selbstgenutztem
Wohneigentum zur Altersvorsorge können unter bestimmten Voraussetzungen
10.000 Euro bis 50.000 Euro aus den Einlagen eines Riester-Vertrages
zinslos entnommen werden. Diese müssen jedoch spätestens
ab 2 Jahre nach Entnahme in gleich hohen Raten bis zum Rentenbeginn
zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungsraten werden nicht
gefördert. Um weiterhin eine Riesterförderung zu erhalten,
sind zusätzliche Sparleistungen zu erfolgen.
* Das Kapital, das sich in einem Riester-Vertrag befindet, bleibt
bei längerer Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung
von Vermögen unberücksichtigt.
* Das angesparte Kapital kann gebührenpflichtig auf einen
anderen Tarif beim gleichen Anbieter oder auf einen anderen, eventuell
leistungsfähigeren Vertragsanbieter übertragen werden.
Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Übertragung erheblich
weniger Kapital angespart sein kann, als Sparbeiträge in
Summe eingezahlt wurden. Gründe hierfür können
u. a. sein: abgezogene Abschlusskosten und Provisionen bei Riester-Versicherungen,
schlechte Kursentwicklung bei Fonds.
*)
|