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Visavorschriften

Allgemeines

Es gibt verschiedene Visa-Kategorien für Besucher in Dubai.

Die Einreise ist für Staatsbürger von Israel untersagt.

Besuchern, die ihr Abreisedatum überschreiten, wird eine Geldstrafe von Dh 100 pro Tag auferlegt.

Von Staatsangehörigen, die einen Bürgen benötigen, können Fluggesellschaften eine Bestätigung verlangen, dass der Bürge im Besitz eines gültigen Visums für den Besucher ist.

AGCC Staatsbürger

Einwohner der Arab Gulf Co-Operation Council Mitgliedsstaaten (Bahrain, Kuwait, Qatar, Oman, Saudi Arabien) brauchen kein Visum.

Andere AGCC Einwohner

Ausländische Einwohner der AGCC-Länder, die bestimmte Bedingungen erfüllen, erhalten ein nicht verlängerbares Visum für 30 Tage bei der Ankunft an einem offiziellen Grenzübergang. Besucher aus gehobenen Berufen, wie Kaufleute, Manager oder Vertreter einer Firma, Buchprüfer, Buchhalter, Ärzte, Ingenieure oder Regierungsangestellte, deren Familien, Fahrer und Hausangestellte bekommen dieses Visum. Sonstige Arbeiter und Bedienstete sind nicht berechtigt, dieses Visum zu erhalten.


Einwohner Westeuropas und des asiatisch/pazifischen Bereichs

Bürger von Großbritannien (und mit dortigem Wohnrecht), Frankreich, Italien, Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Österreich, Schweden, Norwegen, Dänemark, Portugal, Irland, Griechenland, Finnland, Spanien, Monaco, Vatikanstadt, Island, Andorra, San Marino, Liechtenstein, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Brunei, Singapur, Malaysia und Südkorea sowie Besitzer eines Hong Kong SAR Passes erhalten bei der Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für eine Einreise.

Das Visum ist gültig für eine Aufenthaltsdauer von 60 Tagen. Die einmalige Verlängerung um 30 Tage (auf somit insgesamt 90 Tage) kostet Dhs 500.

Die Anwendung dieser Vorschrift auch für Malta und Zypern wurde vorerst ausgesetzt.

Diensteinreisegenehmigung

Eine Diensteinreisegenehmigung gilt für die folgenden Kategorien und deren mitreisenden Familienangehörigen: Vertreter von Firmenmanagern, Verkaufsmanager, Kontenprüfer, Firmendelegationen mit einer bestimmten Aufgabe in den VAE, Angestellte einer in den VAE ansässigen Firma mit einer dringenden Aufgabe. Ein Visum dieser Kategorie ist auch erhältlich für Staatsbürger mit Recht auf ein Touristenvisum, gemäß Bescheid des Ministerialrats.

Dieses Visum ist gültig innerhalb 14 Tage vom Ausstellungsdatum. Die Dauer des Aufenthaltes beträgt dann 14 Tage ab Einreise; Anreise- und Abreisetag nicht mitgerechnet. Es ist nicht verlängerbar.

Um den Visumantrag zu stellen, benötigt der Bürge in den VAE das Ankunftsdatum und die Flugangaben, eine Kopie der ersten Seiten des Reisepasses, welcher noch mindestens 3 Monate gültig sein muss. Diese Art dringender Einreisegenehmigung wird nur gegen eine Gebühr von Dhs 220 ausgestellt. Seit Januar 2003 werden keine normalen Diensteinreisegenehmigungen mehr ausgestellt.

Eine Diensteinreisegenehmigung berechtigt den Besitzer zur Ein- und Ausreise an jedem Flughafen in den VAE.

Besuchervisum

Das Besuchervisum ist für Touristen, die mehr als 14 Tage in Dubai verbringen möchten, sei es für einen Familienbesuch oder für eine längere Geschäftsreise.

Es bedarf der Bürgschaft eines VAE Einwohners, einer lizenzierten Firma oder eines lizenzierten Hotels. Eine erstattungsfähige Bürgschaft von Dhs 2000 muss von einem Ausländer für entfernte Verwandte hinterlegt werden.

Das Visum ist gültig für eine Einreise innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellungsdatum.

Die Aufenthaltsdauer beträgt 60 Tage, einmalig um weitere 30 Tage auf insgesamt 90 Tage verlängerbar. Eine Gebühr von Dhs 500 wird für die Verlängerung erhoben.

Um den Visumantrag zu stellen, braucht der Bürge in den VAE das Ankunftsdatum und die Reiseangaben, eine Kopie der ersten Seiten des Reisepasses, der noch mindestens 3 Monate gültig sein muss.

Das Besuchervisum kostet Dhs 100. Eine Gebühr von Dhs 10 wird für die Visazustellung durch die DNATA erhoben. Hotels, Hotel-Appartements, Reiseveranstalter und Fluggesellschaften dürfen Bearbeitungskosten für die Beschaffung von Besuchervisas bis höchstens Dhs 50 erheben.

Der Besitzer eines Besuchervisums ist berechtigt, jeden beliebigen Grenzübergang für die An- und Abreise zu benutzen.


Touristenvisum

Eine besondere Kategorie des Besuchervisums ist das Touristenvisum, das gültig ist für einzelne Touristen aus Ost- und Westeuropa, Türkei, Bulgarien, Polen, Ukraine, Albanien, Russland, Griechenland, St. Kitts-Navis, St. Lucia, Mexiko, Kuba, Bermuda, Belize, Guyana, franz. Guyana, Martinique, Antigua und Barbuda, St. Vincent, Kingston, Palao und anderen nicht definierten amerikanischen Nationalitäten, Thailand, Südafrika, Singapur, China, Malta und Zypern.

Das Touristenvisum berechtigt den Besitzer zu einem Aufenthalt von 30 Tagen und ist nicht verlängerbar. Ein Touristenvisum benötigt die Bürgschaft eines Hotels oder Reiseveranstalters, der Touristen aus den oben genannten Ländern bringt.

Das Touristenvisum kostet Dhs 100. Eine Gebühr von Dhs 10 wird für die Visazustellung erhoben. Hotels, Hotel-Appartements, Reiseveranstalter, Reisebüros und Fluggesellschaften dürfen Bearbeitungskosten für die Beschaffung von Touristenvisas bis höchstens Dhs 50 erheben.

Mehrfachvisum

Geschäftsleute mit einem Geschäftsverhältnis zu einer multinationalen oder anderen bekannten Firma oder einheimischen Institution, die die VAE häufig besuchen, können ein Visum für mehrere Einreisen erhalten.

Dieses Visum ist für sechs Monate ab Ausstellungsdatum gültig und berechtigt den Besitzer zu einem Aufenthalt von jeweils 30 Tagen. Das Visum ist nicht verlängerbar und kostet Dhs 1000.

Der Besucher muss in die VAE mit einem Besuchervisum einreisen und das Mehrfachvisum hier im Land beantragen, das dann in den Pass gestempelt wird.

Mehrfachvisum für deutsche Staatsangehörige

Deutsche Staatsangehörige (Touristen und Geschäftsleute) können in der Botschaft der VAE in der Bundesrepublik ein Ein- oder Zweijahres-Mehrfachvisum beantragen.

Es wird kein Bürge benötigt. Die Höchstdauer eines Aufenthalts soll drei Monate im Jahr nicht überschreiten. Das Visum kostet Dhs 1500.


Mehrfachvisum für US-Staatsangehörige

US-Staatsangehörige (Touristen und Geschäftsleute) können bei der Botschaften der VAE in den USA ein Ein- bis Zehnjahres-Mehrfachvisum beantragen.

Ein Bürge wird benötigt, aber das Visum wird ohne Gebühr ausgestellt. Die Höchstdauer eines Aufenthalts soll sechs Monate im Jahr nicht überschreiten.

Transitvisum

Das Visum ist für Reisende gedacht, die auf der Durchreise in ein anderes Land einen Flughafen in den VAE anfliegen.

Die Fluggesellschaft selbst beantragt das Visum für Passagiere von Emirates Airlines.

Passagiere anderer Fluggesellschaften müssen sich am Schalter des Marhaba Services melden.

Marhaba Services
Tel.: (00971) 04-2164629 (Visaabteilung)
Tel.: (00971) 04-2062709 oder 2162630 (Hauptbüro am Flughafen)
E-mail: marhaba@emirates.com

Die Reise kann ohne Transitvisum angetreten werden. Sofort nach der Ankunft in Dubai sollte man einen Mitarbeiter von Marhaba Services um Hilfe bei der Beantragung des Transitvisums bitten.

Gebühren werden z.B. für vier Stunden Benutzung der Marhaba Lounge im Flughafen (17 US Dollar) oder für das Verlassen des Flughafens (50 US Dollar) verlangt.

96-Stunden Transitvisum

Transitpassagiere mit einer Mindestaufenthaltdauer von 5 Stunden können ein 96-Stunden Visum beantragen, welches Ihnen z.B. eine Stadtrundfahrt von Dubai ermöglicht.

Passagiere, die eine Stadtrundfahrt planen, sollten sich beim City Tours Schalter in der Ankunftshalle melden.

Dort kann man eine der vielen Rundfahrten buchen, zu einem Preis zwischen Dhs 95 bis Dhs 115 für Erwachsene und für Dhs 65 für Kinder.

Dieser Service ist fallweise erhältlich. Das Visum ist kostenlos, die oben genannten Gebühren werden jedoch für die Rundfahrten erhoben.


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