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Arbeitsrechtliche Vorschriften

Arbeitsgesetze

Das Arbeitsgesetz in den VAE wird vom Ministerium für Arbeit und Soziales (Federal Ministry of Labour and Social Affairs) verwaltet und basiert auf dem Modell der Internationalen Arbeiterorganisation (International Labour Organisation). VAE Gesetz Nr. 8 von 1980, abgeändert durch Gesetz Nr. 12 von 1986 (Labour Law), regelt die grundsätzlichen Aspekte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie z.B. Arbeitszeiten, Kündigung, Leistungen im Krankheitsfall und Rückreise in das Heimatland. Das Arbeitsgesetz schützt den Arbeitnehmer im Allgemeinen und hat Vorrang vor einzelvertraglichen Bestimmungen, es sei denn, diese wären vorteilhafter für den Arbeitnehmer.

Das Ministerium stellt einen Musterarbeitsvertrag in arabischer Sprache zur Verfügung, aber andere Verträge, so lange sie dem Arbeitsgesetz entsprechen, sind ebenfalls gültig. Die Vergütung bei Vertragsende entspricht 21 Tagessätzen pro Jahr für die ersten 5 Jahre, danach 30 Tagessätze pro Jahr. Die Gesamtvergütung soll 2 Jahresgehälter nicht überschreiten. Arbeitnehmer haben ein Recht auf eine anteilsmäßige Vergütung für Arbeitszeiten unter einem Jahr, vorausgesetzt, sie haben schon mindestens ein ganzes Jahr ununterbrochenen gearbeitet.

Es bestehen keine Gewerkschaften. Im Falle eines Streits zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder über Auslegung des Arbeitsgesetzes, fungiert das Ministerium für Arbeit und Soziales als Schiedsgericht. Jede Partei hat das Recht, das Urteil gerichtlich anzufechten. Streiks und Aussperrungen sind nicht erlaubt.

Arbeitsstunden und Feiertage

Die maximale Arbeitszeit beträgt normalerweise acht Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche. Diese Zeit kann jedoch für Arbeitnehmer im Einzelhandel, in Hotels und Restaurants und sowie verwandten Branchen auf neun Stunden täglich erhöht werden. Die Arbeitszeit kann auch für schwere oder gefährliche Arbeit reduziert werden. Viele Unternehmen arbeiten in zwei Schichten (z.B. von 8.00 - 13.00 Uhr und von 16.00 - 19.00 Uhr). Wie in allen muslimischen Ländern ist Freitag der Ruhetag.

In der Praxis arbeiten die meisten Firmen 40-45 Stunden in der Woche und Behörden ca. 35 Stunden. Das Wochenende für Büroarbeiter war traditionell Donnerstagnachmittag und Freitag (für Beamte und Regierungsangestellte, Donnerstag und Freitag) aber einige Organisationen haben die 5-Tage Woche mit Wochenende am Freitag und Samstag eingeführt. Während des Ramadan wird die normale Arbeitszeit um zwei Stunden täglich verkürzt. Es gibt zehn öffentliche (bezahlte) Feiertage im Jahr. Der Jahresurlaub für einen Arbeitnehmer beträgt zwei Tage pro Monat, wenn er zwischen sechs Monaten und einem Jahr gearbeitet hat. Für jedes vollendete Jahr nach dem ersten hat der Arbeitnehmer Recht auf 30 Tage bezahlten Urlaub im Jahr, zusätzlich zu öffentlichen Feiertagen, Mutterschaftsurlaub und Krankenurlaub.

Überstunden werden oft von Arbeitern und niedrigeren Angestellten gegen zusätzliche Bezahlung geleistet.


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