Arbeitsrechtliche
Vorschriften
Arbeitsgesetze
Das
Arbeitsgesetz in den VAE wird vom Ministerium für Arbeit
und Soziales (Federal Ministry of Labour and Social Affairs)
verwaltet und basiert auf dem Modell der Internationalen Arbeiterorganisation
(International Labour Organisation). VAE Gesetz Nr. 8 von 1980,
abgeändert durch Gesetz Nr. 12 von 1986 (Labour Law), regelt
die grundsätzlichen Aspekte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
wie z.B. Arbeitszeiten, Kündigung, Leistungen im Krankheitsfall
und Rückreise in das Heimatland. Das Arbeitsgesetz schützt
den Arbeitnehmer im Allgemeinen und hat Vorrang vor einzelvertraglichen
Bestimmungen, es sei denn, diese wären vorteilhafter für
den Arbeitnehmer.
Das
Ministerium stellt einen Musterarbeitsvertrag in arabischer
Sprache zur Verfügung, aber andere Verträge, so lange
sie dem Arbeitsgesetz entsprechen, sind ebenfalls gültig.
Die Vergütung bei Vertragsende entspricht 21 Tagessätzen
pro Jahr für die ersten 5 Jahre, danach 30 Tagessätze
pro Jahr. Die Gesamtvergütung soll 2 Jahresgehälter
nicht überschreiten. Arbeitnehmer haben ein Recht auf eine
anteilsmäßige Vergütung für Arbeitszeiten
unter einem Jahr, vorausgesetzt, sie haben schon mindestens
ein ganzes Jahr ununterbrochenen gearbeitet.
Es
bestehen keine Gewerkschaften. Im Falle eines Streits zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder über Auslegung des Arbeitsgesetzes,
fungiert das Ministerium für Arbeit und Soziales als Schiedsgericht.
Jede Partei hat das Recht, das Urteil gerichtlich anzufechten.
Streiks und Aussperrungen sind nicht erlaubt.
Arbeitsstunden
und Feiertage
Die
maximale Arbeitszeit beträgt normalerweise acht Stunden
pro Tag oder 48 Stunden pro Woche. Diese Zeit kann jedoch für
Arbeitnehmer im Einzelhandel, in Hotels und Restaurants und
sowie verwandten Branchen auf neun Stunden täglich erhöht
werden. Die Arbeitszeit kann auch für schwere oder gefährliche
Arbeit reduziert werden. Viele Unternehmen arbeiten in zwei
Schichten (z.B. von 8.00 - 13.00 Uhr und von 16.00 - 19.00 Uhr).
Wie in allen muslimischen Ländern ist Freitag der Ruhetag.
In
der Praxis arbeiten die meisten Firmen 40-45 Stunden in der
Woche und Behörden ca. 35 Stunden. Das Wochenende für
Büroarbeiter war traditionell Donnerstagnachmittag und
Freitag (für Beamte und Regierungsangestellte, Donnerstag
und Freitag) aber einige Organisationen haben die 5-Tage Woche
mit Wochenende am Freitag und Samstag eingeführt. Während
des Ramadan wird die normale Arbeitszeit um zwei Stunden täglich
verkürzt. Es gibt zehn öffentliche (bezahlte) Feiertage
im Jahr. Der Jahresurlaub für einen Arbeitnehmer beträgt
zwei Tage pro Monat, wenn er zwischen sechs Monaten und einem
Jahr gearbeitet hat. Für jedes vollendete Jahr nach dem
ersten hat der Arbeitnehmer Recht auf 30 Tage bezahlten Urlaub
im Jahr, zusätzlich zu öffentlichen Feiertagen, Mutterschaftsurlaub
und Krankenurlaub.
Überstunden
werden oft von Arbeitern und niedrigeren Angestellten gegen
zusätzliche Bezahlung geleistet.
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