Aktiengesellschaften
Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen der
Bank-, Versicherungs- oder Finanzbranche die Rechtsform einer
Aktiengesellschaft benötigen. Ausländische Banken,
Versicherungs- und Finanzgesellschaften haben aber die Möglichkeit,
durch Öffnung einer Zweigstelle oder Repräsentanz
sich eine Präsenz in Dubai zu sichern.
Aktiengesellschaften
eignen sich in erster Linie für große Projekte oder
Operationen, da ein Mindestkapital von Dh. 10 Millionen (US$
2,725 Millionen) für eine Aktiengesellschaft und Dh. 2
Millionen (US$ 0,545 Millionen) für eine private Aktiengesellschaft
erforderlich ist. Der Vorsitzende und die Mehrheit der Geschäftsführung
müssen VAE Staatsangehörige sein und es gibt weniger
Flexibilität in der Gewinnverteilung als es bei einer Gesellschaft
mit beschränkter Haftung erlaubt ist.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann mit mindestens
zwei, bis zu höchstens 50 Personen, deren Haftung sich
auf ihren Anteil am Kapital beschränkt, gegründet
werden. Solche Gesellschaften bieten eine passende Struktur
für Organisationen, die sich für die Entwicklung einer
langfristigen Beziehung in der Region interessieren.
In
Dubai liegt dafür zur Zeit das Mindestkapital bei Dh. 300.000
(US$ 82.000) in Bar- und Sachleistungen. Die ausländische
Beteiligung einer Gesellschaft darf 49% nicht überschreiten,
aber Gewinn- und Verlustverteilung können frei festgesetzt
werden. Die Verantwortung für die Geschäftsführung
kann den ausländischen Partnern oder Dritten anvertraut
werden.
Die
folgenden Schritte sind erforderlich, um eine GmbH in Dubai
zu gründen:
* Einen Namen für die Gesellschaft wählen und ihn
von der Lizenzabteilung der Abteilung für Wirtschaftsentwicklung
(Economic Development Department) genehmigen lassen.
* Den Gesellschaftsvertrag erstellen und ihn von einem Notar
an einem Dubai Gericht beglaubigen lassen.
* Genehmigung von der Abteilung für Wirtschaftsentwicklung
(Economic Development Department) und Eintrag ins Handelsregister
beantragen.
* Wenn die Genehmigung erteilt wird, darf die Gesellschaft ins
Handelsregister eingetragen werden und der Gesellschaftsvertrag
wird im Amtsblatt des Ministeriums für Wirtschaft und Handel
(Ministry of Economy and Commerce) veröffentlicht. Die
Lizenz wird dann von der Abteilung für Wirtschaftsentwicklung
ausgestellt.
* Die Gesellschaft soll dann bei der Industrie- und Handelskammer
Dubais (Dubai Chamber of Commerce and Industry) registriert
werden.
Zweigstellen und Repräsentanzen ausländischer
Unternehmen
Das
Handelsgesellschaftsgesetz behandelt die Gründung und Regelung
von Zweigstellen und Repräsentanzen ausländischer
Unternehmen in Dubai und schreibt vor, dass sie zu 100% Auslandsbeteiligung
haben dürfen, vorausgesetzt, ein Lokalagent wird ernannt.
Nur
VAE Staatsangehörige oder Firmen mit 100% VAE Beteiligung
können als Lokalagent fungieren (nicht zu verwechseln mit
dem Begriff Handelsvertreter). Ein Lokalagent auch Sponsor
genannt ist nicht am Betrieb der Firma beteiligt, sondern
leistet Hilfe bei der Beschaffung von Visa, Arbeitserlaubnissen,
usw. und bekommt dafür einen Pauschalbetrag oder einen
Teil des Gewinns oder des Umsatzes.
Bei
der Eröffnung einer Zweigstelle oder einer Repräsentanz
in Dubai soll die ausländische Firma:
* Eine Lizenz vom Ministerium für Wirtschaft und Handel
(Ministry of Economy and Commerce) beantragen, dafür einen
Agentenvertrag mit einem VAE Staatsangehörigen oder mit
einer Firma mit 100% VAE Beteiligung vorlegen. Bevor die Lizenz
ausgestellt wird, wird das Ministerium:
o Den Antrag an die Abteilung für Wirtschaftsentwicklung
(Economic Development Department) weiterleiten, um die Genehmigung
der Regierung von Dubai zu erhalten
o Den Antrag mit einer Beschreibung der Tätigkeit der Zweigstelle
oder der Repräsentanz in den VAE an das Bundesgremium für
ausländische Firmen (Federal Foreign Companies Committee)
weiterleiten
* Wenn dies geschehen ist, wird das Wirtschafts- und Handelsministerium
die benötigte Ministeriallizenz mit der Beschreibung der
Firmentätigkeit ausstellen
* Die Zweigstelle oder die Repräsentanz soll ins Handelsregister
der Abteilung für Wirtschaftsentwicklung eingetragen werden
und die Lizenz wird ausgestellt
* Die Zweigstelle oder die Repräsentanz soll auch in das
Auslandsfirmenregister des Wirtschafts- und Handelsministeriums
eingetragen werden
* Schließlich soll die Zweigstelle oder die Repräsentanz
bei der Industrie- und Handelskammer Dubai registriert werden
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