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Der Markteinstieg

Geschäftsklima in Dubai

Die Wirtschaftsaktivität in den VAE wird von den einzelnen Emiraten sowie auch von der Bundesregierung reguliert. In Dubai ist man mit Absicht bemüht, eine wohlgeordnete Umgebung zu schaffen, die nicht übermäßig restriktiv ist. Daher bietet Dubai Geschäftsleuten Bedingungen, die zu den liberalsten und attraktivsten in der Region gehören.

Es gibt viele Möglichkeiten für internationale Firmen, die Geschäftsbeziehungen mit Dubai aufbauen wollen. Viele Unternehmen finden, dass es vorteilhaft ist, neben dem Aufbau von Handelsbeziehungen auch eine eigene Präsenz vor Ort zu haben, um Marktmöglichkeiten zu erforschen, Kontakte herzustellen, direkte Verbindungen mit Kunden zu halten, und alle Einzelheiten von Auftragserteilung bis Abwicklung zu überwachen.

Eine solche Präsenz bringt im Mittleren Osten erhebliche Geschäftsvorteile mit sich. Die Geschäftsleute in dieser Region ziehen es vor, mit einem bekannten Partner zu verhandeln, jemand den sie persönlich kennen und mit dem sie ein Vertrauensverhältnis haben. Persönliche Beziehungen spielen in der arabischen Welt eine viel größere Rolle als etwa in Europa oder Amerika. Außerdem sind die Kaufgewohnheiten in manchen Ländern der Region nicht immer berechenbar, so dass gute Marktkenntnisse und Aufmerksamkeit erforderlich sind.


Genehmigungen

Die erste Voraussetzung für alle Geschäftsaktivitäten in Dubai ist es, eine der drei Genehmigungen zu besitzen:

1. Handelsgenehmigung für Handel jeder Art
2. Berufserlaubnis für alle freien Berufe, Dienstleistungs-, Handwerks- und Kunsthandwerksberufe
3. Industriegenehmigung für Fertigungsbetriebe

Die Genehmigungen werden von der Abteilung für Wirtschaftsentwicklung (Dubai Economic Development Department) ausgestellt, abgesehen von Lizenzen für Hotels oder andere Firmen in der Tourismusbranche, die vom Department of Tourism and Commerce Marketing (DTCM) ausgestellt werden. Zusätzliche bedürfen einige Branchen einer Erlaubnis von Ministerien oder anderen Behörden, z.B. Finanzinstitutionen von der Zentralbank der VAE (Central Bank of the UAE), Versicherungsgesellschaften vom Ministerium für Wirtschaft und Handel (Ministry of Economy and Commerce), verarbeitende Industrien vom Ministerium für Finanzen und Industrie (Ministry of Finance and Industry), und pharmazeutische oder medizinische Produkte vom Gesundheitsministerium (Ministry of Health).

Ein besonderes Verfahren gilt für alle Firmen, die sich mit Erdöl- oder Gasproduktion sowie verwandten Branchen beschäftigen.

Im Allgemeinen sollen sich alle kommerziellen und industriellen Firmen bei der Industrie- und Handelskammer Dubais (Dubai Chamber of Commerce and Industry) registrieren lassen.

Voraussetzungen für Beteiligungen


Im Allgemeinen ist eine 51% Beteiligung von VAE Bürgern die Voraussetzung für alle Firmengründungen in den VAE, außer:

* Geschäftsformen, für die das Gesetz eine Beteiligung von 100% vorschreibt
* In der Jebel Ali Free Zone und Dubai Airport Free Zone
* Bei Tätigkeiten, die 100% AGCC Beteiligung vorsehen
* Wenn 100%ige AGCC Firmen eine Partnerschaft mit einem VAE Bürger anstreben
* Wenn ausländische Firmen eine Zweigstelle oder Repräsentanz in Dubai errichten
* Wenn es sich um freie Berufe oder Kunstgewerbe handelt, ist 100% ausländischer Besitz erlaubt



Rechtsform eines Unternehmens


Das Bundesgesetz Nr. 8 von 1984, modifiziert durch Bundesgesetz Nr. 13 von 1988 – das Handelsunternehmensgesetz – und seine Satzungen regeln die Arbeit von ausländischen Unternehmen. Im Allgemeinen sind die Richtlinien dieser Gesetze wie folgt:

Das Bundesgesetz schreibt eine inländische Beteiligung von nicht weniger als 51% an jedem Handelsunternehmen vor und beinhaltet sieben Arten von Unternehmungen, die in den VAE betrieben werden dürfen. Es stellt die Voraussetzungen für Aktionäre, Geschäftsführung, Mindestkapital und handelsgerichtliche Eintragung. Weiterhin bestimmt es die Richtlinien für Umformung, Fusion und Auflösung von Unternehmen. Die sieben vom Gesetz festgelegten Kategorien der Geschäftsformen sind:

* Offene Handelsgesellschaft - OHG (General Partnership Company)
* Kommanditgesellschaft - KG (Partnership-en-commendam)
* Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture Company)
* Aktiengesellschaft - AG (Public Shareholding Company)
* Private Aktiengesellschaft (Private Shareholding Company)
* Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH (Limited Liability Company)
* Teilhaberschaft (Share Partnership Company)


Offene Handelsgesellschaften

Offene Handelsgesellschaften sind begrenzt auf Staatsangehörige der VAE. Die Regierung in Dubai unterstützt die Gründung von Kommanditgesellschaften und Teilhaberschaften zur Zeit nicht.


Gemeinschaftsunternehmen


Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein Abkommen zwischen einem ausländischen Partner und einem lokalen Partner, der die Lizenz für die gewünschte Tätigkeit besitzt. Die lokale Beteiligung am Unternehmen muss mindestens 51% betragen, aber Gewinn- und Verlustverteilung können frei festgesetzt werden. Es ist nicht notwendig, das Gemeinschaftsunternehmen zu lizenzieren oder das Abkommen zu veröffentlichen. Der ausländische Partner handelt mit Dritten unter dem Namen des lokalen Partners, der für alles haftet (es sei denn, das Abkommen wurde veröffentlicht).

Gemeinschaftsunternehmen sind in der Praxis eine geeignete Form für die Zusammenarbeit bei spezifischen Projekten.


Aktiengesellschaften


Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen der Bank-, Versicherungs- oder Finanzbranche die Rechtsform einer Aktiengesellschaft benötigen. Ausländische Banken, Versicherungs- und Finanzgesellschaften haben aber die Möglichkeit, durch Öffnung einer Zweigstelle oder Repräsentanz sich eine Präsenz in Dubai zu sichern.

Aktiengesellschaften eignen sich in erster Linie für große Projekte oder Operationen, da ein Mindestkapital von Dh. 10 Millionen (US$ 2,725 Millionen) für eine Aktiengesellschaft und Dh. 2 Millionen (US$ 0,545 Millionen) für eine private Aktiengesellschaft erforderlich ist. Der Vorsitzende und die Mehrheit der Geschäftsführung müssen VAE Staatsangehörige sein und es gibt weniger Flexibilität in der Gewinnverteilung als es bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlaubt ist.


Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann mit mindestens zwei, bis zu höchstens 50 Personen, deren Haftung sich auf ihren Anteil am Kapital beschränkt, gegründet werden. Solche Gesellschaften bieten eine passende Struktur für Organisationen, die sich für die Entwicklung einer langfristigen Beziehung in der Region interessieren.

In Dubai liegt dafür zur Zeit das Mindestkapital bei Dh. 300.000 (US$ 82.000) in Bar- und Sachleistungen. Die ausländische Beteiligung einer Gesellschaft darf 49% nicht überschreiten, aber Gewinn- und Verlustverteilung können frei festgesetzt werden. Die Verantwortung für die Geschäftsführung kann den ausländischen Partnern oder Dritten anvertraut werden.

Die folgenden Schritte sind erforderlich, um eine GmbH in Dubai zu gründen:

* Einen Namen für die Gesellschaft wählen und ihn von der Lizenzabteilung der Abteilung für Wirtschaftsentwicklung (Economic Development Department) genehmigen lassen.
* Den Gesellschaftsvertrag erstellen und ihn von einem Notar an einem Dubai Gericht beglaubigen lassen.
* Genehmigung von der Abteilung für Wirtschaftsentwicklung (Economic Development Department) und Eintrag ins Handelsregister beantragen.
* Wenn die Genehmigung erteilt wird, darf die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden und der Gesellschaftsvertrag wird im Amtsblatt des Ministeriums für Wirtschaft und Handel (Ministry of Economy and Commerce) veröffentlicht. Die Lizenz wird dann von der Abteilung für Wirtschaftsentwicklung ausgestellt.
* Die Gesellschaft soll dann bei der Industrie- und Handelskammer Dubais (Dubai Chamber of Commerce and Industry) registriert werden.


Zweigstellen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen

Das Handelsgesellschaftsgesetz behandelt die Gründung und Regelung von Zweigstellen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in Dubai und schreibt vor, dass sie zu 100% Auslandsbeteiligung haben dürfen, vorausgesetzt, ein Lokalagent wird ernannt.

Nur VAE Staatsangehörige oder Firmen mit 100% VAE Beteiligung können als Lokalagent fungieren (nicht zu verwechseln mit dem Begriff Handelsvertreter). Ein Lokalagent – auch Sponsor genannt – ist nicht am Betrieb der Firma beteiligt, sondern leistet Hilfe bei der Beschaffung von Visa, Arbeitserlaubnissen, usw. und bekommt dafür einen Pauschalbetrag oder einen Teil des Gewinns oder des Umsatzes.

Bei der Eröffnung einer Zweigstelle oder einer Repräsentanz in Dubai soll die ausländische Firma:

* Eine Lizenz vom Ministerium für Wirtschaft und Handel (Ministry of Economy and Commerce) beantragen, dafür einen Agentenvertrag mit einem VAE Staatsangehörigen oder mit einer Firma mit 100% VAE Beteiligung vorlegen. Bevor die Lizenz ausgestellt wird, wird das Ministerium:

o Den Antrag an die Abteilung für Wirtschaftsentwicklung (Economic Development Department) weiterleiten, um die Genehmigung der Regierung von Dubai zu erhalten
o Den Antrag mit einer Beschreibung der Tätigkeit der Zweigstelle oder der Repräsentanz in den VAE an das Bundesgremium für ausländische Firmen (Federal Foreign Companies Committee) weiterleiten
* Wenn dies geschehen ist, wird das Wirtschafts- und Handelsministerium die benötigte Ministeriallizenz mit der Beschreibung der Firmentätigkeit ausstellen
* Die Zweigstelle oder die Repräsentanz soll ins Handelsregister der Abteilung für Wirtschaftsentwicklung eingetragen werden und die Lizenz wird ausgestellt
* Die Zweigstelle oder die Repräsentanz soll auch in das Auslandsfirmenregister des Wirtschafts- und Handelsministeriums eingetragen werden
* Schließlich soll die Zweigstelle oder die Repräsentanz bei der Industrie- und Handelskammer Dubai registriert werden


Fachgeschäfte (Professional Firms)

Bei der Gründung eines Fachgeschäfts (sogenannte Professional Firm)ist eine 100% Auslandsbeteiligung, bei Einzelunternehmen oder Zivilgesellschaften erlaubt. Solche Firmen dürfen akademische oder kunstgewerbliche Tätigkeiten ausüben, aber die Zahl der Angestellten ist begrenzt. Ein VAE Staatsangehöriger muss als Lokalagent ernannt werden, aber er ist nicht direkt am Geschäft beteiligt und bekommt einen Pauschalbetrag oder einen Anteil der Gewinne oder des Umsatzes. Die Rolle des Lokalagenten besteht in Hilfeleistung bei der Beschaffung von Lizenzen, Visa, Arbeitserlaubnissen, usw.


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