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Ausgewählte Geschäftsvorschriften

Zollbefreiung für Firmen aus AGCC Ländern

Gemäß dem "AGCC vereinheitlichtes Wirtschaftsabkommen" vom 8. Juni 1981 sind Produkte aus einem AGCC Staat von Zoll und ähnlichen Gebühren in jedem AGCC Staat befreit.

Um die Kriterien als nationales Produkt zu erfüllen, darf der Mehrwert eines Produktes aus der Fertigung in einem Mitgliedsstaat 40% des Wertes nicht unterschreiten und der Produktionsort muss im Besitz einer Lizenz des Handels- und Industrieministerium sein. Zusätzlich darf die Beteiligung von Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates am Produktionsunternehmen 51% nicht unterschreiten, es sei denn, die Beteiligung ist 100% AGCC. Jedes Produkt, für das eine Befreiung angestrebt wird, muss ein beglaubigtes Ursprungszeugnis haben.

Ausschreibungen

In Dubai werden Regierungsprojekte und -aufträge ausgeschrieben. Die Qualifikationen, Spezifikationen und anderen Bedingungen für das Abgeben von Angeboten weichen je nach Projekt und Behörde voneinander ab. Manche Ausschreibungen sind international, aber lokale Ausschreibungen gelten nur für Unternehmen, die bei der betroffenen Behörde eingetragen und genehmigt sind. Um an einer Ausschreibung teilzunehmen, muss man mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

*

Der Anbieter ist ein Unternehmen mit 100% Beteiligung von VAE Staatsangehörigen oder, sofern es sich um eine Partnerschaft handelt, es werden mindestens 51% der Einlagen von VAE Staatsangehörigen gehalten. Ein ausländisches Unternehmen darf nur mitbieten, wenn es einen autorisierten VAE Agenten oder Repräsentanten hat.
*

Der Anbieter hat eine gültige Lizenz von der Abteilung für Wirtschaftsentwicklung (Department of Economic Development).
* Der Anbieter ist Mitglied der Industrie- und Handelskammer Dubais (Dubai Chamber of Commerce and Industry).


Besteuerung

Es gibt keine Körperschaftssteuer in Dubai. Die einzigen Ausnahmen sind Erdöl-produzierende Unternehmen und Zweige von internationalen Banken. Es gibt auch keine Körperschaftssteuer. Direkte Besteuerung läuft gegen die Tradition der VAE und es ist somit auch sehr unwahrscheinlich, dass diese in der nahen Zukunft eingeführt wird.


Handelsvorschriften und –praktiken

Einfuhren nach Dubai dürfen nur durch Importeure mit der entsprechenden Handelslizenz vorgenommen werden. Einfuhrzölle sind für die meisten Produkte bei 4% standardisiert, aber viele Produkte sind davon befreit, wie Lebensmittel, Baumaterial, medizinische Produkte und alle Produkte für die Jebel Ali Free Zone und Dubai Airport Free Zone. Lebensmittel müssen mit einem Herstellungsdatum versehen werden und Fleisch für den lokalen Markt braucht ein Zertifikat, dass islamische Vorschriften erfüllt werden.

Handelspraktiken in Dubai stimmen mit normalen internationalen Normen überein. Alle Korrespondenz soll in arabischer oder englischer Sprache stattfinden. Komplette technische Spezifikationen sollen mit CIF Dubai Preisen und Referenzen aus dem Mittleren Osten angegeben werden. Zahlungen werden in der Regel mit Kreditbrief gemacht.

Die VAE sind Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).

Devisenkontrolle

Es gibt keine Devisenkontrollen in den VAE und die Währung, der VAE Dirham, ist frei konvertierbar. Der Dirham ist an den US Dollar gekoppelt, der Währung, in der die Erdölpreise berechnet werden. Der Wechselkurs liegt seit 1977 bei Dh. 3,675 = 1 US$.

Banken und Finanzen

Seit 1980 ist die VAE Zentralbank die regulierende Behörde. Etwa 47 kommerzielle Banken sind aktiv, mit insgesamt 370 Zweigstellen, von denen rund 37 ausländische Banken mit insgesamt mehr als 200 Zweigstellen sind. Laut Gesetz darf eine Bank nicht mehr als 8 Zweigstellen haben.

Das Gesetz schreibt vor, dass jede kommerzielle Bank ein eingezahltes Kapital von mindestens Dh 40 Millionen haben muss. Es gibt zur Zeit wenige Investment- oder Handelsbanken. Für mittelfristige oder langfristige Industriefinanzierung können lokale Unternehmen sich bei der Emirates Industrial Bank erkundigen. Diese Bank wurde von der VAE Regierung mit einem Startkapital von Dh. 500 Millionen eröffnet, mit dem Hauptziel, die Entwicklung des Privatsektors zu unterstützen.

Wechseldiskontierung kann durch die internationalen oder lokalen kommerziellen Banken arrangiert werden. Leasing und Mietkauf kann durch Finanzgesellschaften, die sich auf diesen Service spezialisiert haben, arrangiert werden. Factoring wird in den VAE nicht praktiziert.

Import- und Exportfinanzierung kann auch durch die kommerziellen Banken arrangiert werden. Einschüsse werden oft von den Banken verlangt. Etwaige Einschüsse und von der Bank angebotene Dienste, hängen von der Beziehung zum Kunden ab.


Rechnungswesen

Die Eintragung von Buchhaltern und Rechnungsprüfern in den VAE wird vom Bundesgesetz Nr. 22 von 1995 geregelt. Es gibt keine Berufsorganisation für Buchhalter, aber viele der großen internationalen Buchführungsfirmen haben ein Büro in Dubai. Nach Bundesgesetz Nr. 13 von 1988 müssen alle Firmen Buch führen, und das Bundesgesetz Nr. 18 von 1993 schreibt die notwendige Buchführung von Händlern vor.

Grundeigentum

Ausländischen Firmen und Personen ist es nicht gestattet, Grundstücke oder Immobilien in Dubai zu besitzen. Für Geschäftszwecke müssen Grundstücke gemietet oder geleast werden.

Warenzeichen und Patente

Drei VAE Gesetze behandeln den Schutz von gewerblichen und geistigen Eigentumsrechten: Bundesgesetz Nr. 37 von 1992 bezüglich Warenzeichen, Bundesgesetz Nr. 40 von 1993 bezüglich Schutz von geistigen Besitzrechten und Copyrights, und Bundesgesetz Nr. 44 von 1993 bezüglich Schutz von gewerblichen Besitzrechten.


Rechtssystem

Eine umfassende Gesetzgebung sichert das faire und ordnungsgemäße Geschäftsverhalten in den VAE. Es gibt Gesetze, die sich mit Handelstransaktionen, geistigen Eigentumsrechten, Arbeitsrecht, und anderen Dingen des Geschäftslebens auseinandersetzen.

In Dubai befinden sich viele lokale und internationale Kanzleien, welche ausländische Firmen in Rechtsfragen beraten können.

Es befinden sich Bundesgerichte in allen Emiraten außer Dubai und Ras Al Khaimah, die ihre eigenen Gerichte behalten haben. In Dubai zum Beispiel gibt es Zivil-, Straf- und (islamische) Schariahgerichte. Jedes Urteil kann beim Dubai Berufungsgericht angefochten werden. Danach kann man eine Berufung vor Dubais höchstem Gericht einlegen.

Das Zivilgericht (im Gegensatz zum Shariahgericht) hat die zuständige Gerichtsbarkeit in Arbeits-, Zivil- und Handelsfragen, sowie in persönlichen Fällen (Testamenten, Scheidungen, usw.) für Nicht-Muslime. Die Gerichtssprache ist arabisch und zugelassene Anwälte sind arabische Staatsangehörige.

Visas

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Gesundheitsvorschriften

Zur Zeit werden keine Gesundheitsbescheinigungen für die Einreise in Dubai verlangt.

Es ist jedoch empfehlenswert, sich vor der Abreise über die aktuelle Situation zu erkundigen.


Zoll

Zollfreie Mengen: Zigaretten – 2000; Zigarren – 400; Tabak – 2 kg; alkoholische Getränke (nur nicht-muslimische Erwachsene) – 2 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein; Parfüm – in handelsüblicher Menge. Kein Zoll wird auf persönliche Gegenstände erhoben. Der Dubai Duty Free Shop hat eine Verkaufsstelle in der Ankunftshalle, aber alkoholische Getränke dürfen nur bei der Ausreise gekauft werden.


Markteinstieg
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Visa Vorschriften
Ausgewählte Geschäftsvorschriften
Wirtschaftskontakte, Behörden, Ministerien



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