Planen Sie rechtzeitig Ihre
Zukunft als Arzt
Die andauernde Finanzkrise vor
allem bei den gesetzlichen Krankenkassen mindert heute die Aufstiegs-
und Verdienstchancen angestellter Ärzte erheblich. Daran
ändert auch die AiP-Regelung wenig. Sie führte zwar
zu mehr Arbeitsplätzen in den Kliniken, aber das Einkommen
des jungen angestellten Mediziners sank in den ersten Berufsjahren,
während die Anforderungen stiegen.
Der Sparkurs zwingt die Kliniken,
die Zahl ihre Betten weiter zu reduzieren. Die Perspektiven für
Krankenhausärzte geben folglich keinen Anlaß zur Euphorie.
Fazit: Die Selbständigkeit wird zur interessanten Perspektive.
Der Schritt in die eigene Praxis
muß allerdings gut vorbereitet werden, soll die Selbständigkeit
nicht in einem finanziellen Fiasko enden. Der folgende Leitfaden
gibt Ihnen einen Überblick über den nicht immer einfachen
Weg in die Selbständigkeit.
Die eigene Praxis gründen
oder eine bestehende übernehmen?.
Das Gesundheitsstrukturgesetz
schränkt zum 1. Januar 1999 die Niederlassungsfreiheit stark
ein. Die dann geltende strikte Bedarfsplanung dürfte
die Zahl neuer Praxen erheblich reduzieren. Damit wird die Übernahme
einer bestehenden Praxis immer interessanter. Die Aussichten auf
eine gut eingeführte Praxis stehen gar nicht schlecht: Rund
20.000 ältere Kollegen wollen sich laut Schätzungen
demnächst zur Ruhe setzen und ihre Praxis an einen Nachfolger
verkaufen.
Für den in aller Regel hohen
Kaufpreis lockt fast immer eine gut eingeführte und funktionierende
Praxis. Aber Vorsicht: Damit eine Praxisübernahme oder eine
Neugründung erfolgreich wird, muß der Arzt betriebswirtschaftliche
und juristische Zusammenhänge durchschauen.
Der Arzt als
Unternehmer
Die Niederlassung
Ein so stark reglementierter
Markt, wie das Gesundheitswesen erfordert besonders zielstrebiges
Handeln.
Wenn Sie sich niederlassen wollen,
müssen Sie zunächst entscheiden, ob Sie als Arzt in
eine Einzelpraxis oder in einer der möglichen Kooperationsformen
arbeiten wollen. Das sind z.B.: die Gemeinschaftspraxis, die Praxisgemeinschaft,
Partnergesellschaften oder Ärztehäuser. Diese Entscheidung
sollte mit Ihren langfristigen Berufsperspektiven und Ihrer Persönlichkeit
abgestimmt werden.
Dies überfordert den Mediziner,
der auf die kaufmännischen und juristischen Probleme einer
Existenzgründung zumeist nicht vorbereitet wurde. Nutzen
Sie deswegen die Erfahrung eines unabhängigen Beraters, um
Ihre Entscheidungen optimal und langfristig vorzubereiten.
Die Praxisübernahme
Wenn Sie eine schon bestehende
Praxis eines älteren Kollegen übernehmen wollen, steht
Ihnen unser Praxenmarkt
zur Verfügung Eine Dienstleistung speziell für Ärzte.
Ihr Berater wird Ihnen zunächst den Wert der angebotenen
Praxis ermitteln, das notwendige Investitionsvolumen errechnen
und die Kostenstruktur analysiern.
Ihr Berater verhandelt gemeinsam
mit Ihnen oder in Ihrem Auftrag mit dem Praxisabgeber, dem Vermieter,
mit Kooperationspartnern und mit der Bank. Bei der Ausarbeitung
der Verträge zeiht er Rechtsanwälte und Steuerberater
hinzu. Ihr Berater moderiert auf Wunsch alle Gespräche und
Verhandlungen.
Das Wichtigste
ist eine optimale Finanzierung
Jede Praxis ob Gründung
oder Übernahme erfordert ein individuelles Finanzierungskonzept.
Es ist an den persönlichen Zielen und Vorstellungen des Mediziners
ausgerichtet, an das vorhandene Eigenkapital und an steuerliche
Kriterien gebunden. Grundsätzlich gilt: Getilgt wird ein
Kredit immer aus dem versteuerten Einkommen. Die Darlehenszinsen
dagegen sind Kosten und senken den Gewinn und damit die Steuerzahlung.
Es kann deshalb sinnvoll sein, die Zinsen während der Laufzeit
hoch zu halten und Vermögensrücklagen zu bilde, statt
das Darlehen gleich zu tilgen.
Die drei wichtigsten Formen
der Tilgung
Bei der Finanzierung sind Grundsätzlich
drei Tilgungsformen zu unterscheiden:
Das Darlehen mit gleichen
Raten
Die Tilgungsrate ist immer Konstant,
im Lauf der Zeit sinken die Zinsanteile, sodaß Ihre Raten
allmählich abnehmen. Diese Tilgungsform findet sich häufig
bei öffentlichen Fördermitteln.
Das Annuitätendarlehen
Die Rate bestehend aus Zins-
und Tilgungsanteil bleibt unverändert; je mehr Geld im Laufe
der Zeit zurückgezahlt wird, umso stärker sinkt der
Zinsanteil, umso höher steigt die Tilgungsrate.
Die Finanzierung mit Tilgungsaussetzung
(endfällige Tilgung)
Der Kreditnehmer zahlt monatlich
gleichbleibende Kreditzinsen, die als Kosten den Praxisgewinn
mindern. Gleichzeitig wird monatlich eine Tilgungslebensversicherung
mit oder ohne Fondsparplan angespart, der zur Rückzahlung
des Darlehens am Ende der vereinbarten Laufzeit dient. Das bringt
Vorteile: Die Kapitalerträge in der Lebensversicherung sind
gemäß den derzeit geltenden Regeln nach 12 Jahren steuerfrei
und das Darlehen ist im Todesfalkl abgesichert. Natürlich
sind auch Mischformen möglich.
Versichern
Sie die Risiken Ihrer Praxis
Im Zusammenhang mit Ihrer Praxis
gibt es existenzielle Risiken, die Sie in jedem Fall absichern
sollten.
Ihre
eigene Gesundheit:
Das Risiko einer befristeten
oder längeren Krankheit bis hin zur Berufsunfähigkeit
müssen Sie unbedingt versichern.
Ihr
Haftungsrisiko gegenüber Patienten:
Zwar haben wir noch keine amerikanischen
Verhältnisse, aber das Haftungsrisiko steigt auch bei uns.
Allein in den letzten 15 Jahren hat sich die Zahl der Patientenansprüche
verfünffacht.
Ihr
Praxisinventar:
Vom Diagnose- und Behandlungsgerät
bis zum Mobiliar mögliche Schäden am Inventar
stören den Praxisbetrieb, kosten Geld und können zu
Einnahmeausfällen führen.
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