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Private Krankenversicherung (für Ärzte und Heilberufe)

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Für den Krankenversicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine einmal getroffene Entscheidung kann sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirken.

Welche Krankenversicherung ist für Sie als Arzt also die Richtige? Was gibt es für Unterschiede, welche Leistungen werden angeboten und welche Aufnahmekriterien gibt es? Welche Sondertarife gibt es für Ärzte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen? Wir helfen Ihnen dabei, diese Fragen zu beantworten.

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Welche Vorteile hat die Private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung bietet Ihnen ein Leistungsspektrum, das über das Mindestniveau der gesetzlichen Kassen deutlich hinausgeht.

Erstes wichtiges Plus: die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte – schließlich erstatten Privatversicherer für medizinische Leistungen in aller Regel deutlich höhere Sätze, als die gesetzlichen Kassen. Freie Arztwahl, volle Kostenerstattung und Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten sind nur einige weitere Stichworte.

Für den Arzt haben die meisten Versicherungsgesellschaften sehr günstige Spezialtarife ausgearbeitet.

Die Höhe Ihres Beitrags können Sie in der Privaten durch Wahl Ihres individuellen Leistungspakets selbst beeinflussen. Für viele – insbesondere für Singles, Kinderlose und Gutverdiener – ist der private Gesundheitsschutz sogar deutlich preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung. Bereits jeder zehnte Deutsche besitzt eine private Krankenversicherung.

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Welche private Krankenversicherung ist für mich die günstigste Krankenversicherung?

DieFrage: "Welche private Krankenversicherung hat die besten Tarife?" läßt sich nur durch direkten Vergleich der verschiedenen Versicherungstarife klären. Sie sollten sich hierzu kostenlos ein Angebot von einem unabhängigen Berater erstellen lassen.

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Wer darf sich privat krankenversichern?

Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte

Privat krankenversichern können Sie sich als Selbständiger oder Freiberufler (Ärzte und Heilberufe) - unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private Krankenversicherung wechseln, sofern ihr jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 46.800 Euro liegt (das entspricht 3.900 Euro im Monat, Stand 2005).

Auch Beamte, beamtete Ärzte und andere Beihilfeberechtigte, wie Richter, Amtsärzte oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.

Die Private Krankenversicherung ist oft günstiger als die gestzliche Krankenkasse

Die private Krankenversicherung kann schon für Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen günstiger sein als die Gesetzliche – ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich fast immer für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, wenn beide berufstätig sind. Selbständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin selber für ihre Absicherung sorgen.

Bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung sollten Sie nicht nur Ihre gegenwärtige Situation, sondern auch ihre zukünftige Lebensplanung berücksichtigen: wenn Sie bald eine Familie mit Kindern gründen wollen, sind Sie durch die Möglichkeit der Familienversicherung oft in einer gesetzlichen Kasse finanziell im Vorteil. Wollen Sie aber Single bleiben oder spielen Kinder in Ihrer Zukunftsplanung nur eine geringe Rolle, können Sie über die Jahre in der PKV viele tausend Euro sparen – und das bei deutlich besseren Leistungen.

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Was bietet die private Krankenversicherung?

Das Leistungsspektrum der Privaten ist erheblich umfangreicher, als das der gesetzlichen Kassen – durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden.

Bevorzugte Behandlung

Ein wichtiges Plus der privaten Krankenversicherung ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte – schließlich erstatten Privatversicherer für medizinische Leistungen in aller Regel höhere Sätze als die gesetzlichen Kassen.

Hochwertige Leistungen

Als Privatpatient genießen Sie je nach gewähltem Tarif noch viele weitere Vorteile. Dazu gehören die freie Arztwahl, volle Kostenerstattung auch für alternative oder sehr teure Behandlungsmethoden, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten oder die Behandlung durch Heilpraktiker. Private Krankenversicherer erstatten außerdem die Kosten für Zahnbehandlung bis zu 100 Prozent – auch für Implantate und andere hochwertige Zahnersatz-Lösungen.

In der Klinik genießen Sie je nach vereinbartem Tarif Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl.

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Gesetzlich, Privat oder Zusatztarif?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten

Im Bereich der Krankenversicherung können sich gesetzlich krankenversicherte Personen durch eine Krankenzusatzversicherung für relativ niedrige monatliche Beiträge wichtige Zusatzleistungen sichern. Nicht jeder ist jedoch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Manche können sich als Alternative zur gesetzlichen Krankenkenkasse privat versichern.

Gesetzliche Krankenkasse + Zusatztarif oder private Vollversicherung?

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenversicherung und privater Krankenzusatzversicherung.

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Gesetzlich oder privat versichert?

Jeder Zehnte ist privat versichert

Gesetzlich oder privat krankenversichert – eine Entscheidung mit Konsequenzen. Jeder Arbeitnehmer, dessen Bruttogehalt 3.900 Euro im Monat nicht übersteigt, muss sich in einer der vielen gesetzlichen Kassen versichern (Stand 2005).

Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, wer Beamter ist oder beruflich selbständig, kann sich – oft zu sehr günstigen Bedingungen – privat krankenversichern. Knapp jeder zehnte Deutsche besitzt schon heute ein private Kranken-Vollversicherung.

Gutverdiener können bei den Privaten sparen

Die Beiträge zu den gesetzlichen Kassen werden prozentual vom Einkommen berechnet – ein Vorteil vor allem bei geringeren Einkünften. Alle nicht selbst erwerbstätigen Familienmitglieder sind in der Gesetzlichen beitragsfrei mitversichert. Die gesetzlichen Kassen bieten im wesentlichen einheitliche, vom Gesetz vorgeschriebene Mindestleistungen.

Für viele ist der private Gesundheitsschutz aber deutlich preiswerter, als die gesetzliche Pflichtversicherung. Grund: der Beitrag zur Privaten richtet sich nach dem Eintrittsalter und nicht nach dem Verdienst – ein Vorteil für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, wenn beide berufstätig sind.

Die Leistungen der privaten Versicherer gehen weit über den Mindeststandard der gesetzlichen Kassen hinaus. Durch Wahl des passenden Tarifs schneiden Sie den Schutz ganz individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zu. Als Selbständiger können Sie krankheitsbedingten Einkommensausfall mit einer Krankentagegeld-Versicherung optimal absichern.

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Was kostet die private Krankenversicherung?

Sie bestimmen den Beitrag

Die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung ist abhängig vom gewählten Leistungspaket – vom günstigen Mindesttarif für junge Selbständige bis hin zum umfassenden Top-Tarif für Anspruchsvolle.

Der Beitrag richtet sich außerdem nach Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen des Versicherten und der gewünschten Selbstbeteiligung – in der Privatversicherung können Sie kräftig sparen, wenn Sie bereit sind, jährlich einen bestimmten Betrag Ihrer Krankheitskosten selbst zu übernehmen.

Außerdem: wer seinen Krankenversicherer ein Jahr lang keinen Pfennig kostet, erhält oft ein bis drei Monatsbeiträge zurück.

Gesundheitscheck beim Arzt

Bevor Sie den Vertrag abschließen, müssen Sie meist einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal wird auch ein Gesundheits-Check beim Arzt fällig.

Wichtig: machen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens und beim Arztbesuch keine falschen Angaben – das kann im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten.

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Wie finde ich die richtige Private Krankenversicherung?

Wenn Sie sich entschlossen haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln, stehen Sie einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl von Produkten und Tarifen gegenüber.

Die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt sollten Sie nicht vorschnell aus dem Bauch treffen. Wichtige Anhaltspunkte für Ihre Entscheidung finden Sie in unserem Internetangebot – verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick.

Der Online-Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne fachkundige Beratung ist allerdings nicht zu empfehlen – das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten. Wir stellen deshalb auf Ihren Wunsch den Kontakt mit einem kompetenten und unabhängigen Berater her, der den Markt genau kennt, gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Risikosituation analysiert und in der Fülle der angebotenen Tarife zielsicher den optimalen Versicherungsschutz für Sie findet.

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Die Beitragsentwicklung bei der Privaten Krankenversicherung

Wegen der ständig wachsenden Kosten im Gesundheitswesen ist nicht auszuschließen, dass auch in der privaten Krankenversicherung die Beiträge weiter steigen. Das kann zur finanziellen Belastung werden, wenn Sie als Ruheständler nicht mehr über ein gleich hohes Einkommen verfügen, wie zur Zeit Ihrer Berufstätigkeit.

Aus diesem Grund werden 10 Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten zwischen 21 und 60 Jahren einer besonderen Altersbeitragssicherung zugeführt. So ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge in der privaten Krankenversicherung auch später relativ stabil bleiben.

Wenn Sie im Ruhestand sparen wollen, können Sie ab 65 außerdem in einen preiswerten Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse bietet – oder Sie verzichten auf einzelne Angebote wie etwa die Chefarztbehandlung oder das Klinik-Einzelzimmer und halten Ihren Beitrag auf diese Weise günstig.

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Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse

Oft stellt sich bei sinkendem Einkommen die Frage:Wie komme ich zurück in die gesetzliche Krankenkasse?

Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich

Wenn Sie aus einer gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse – der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und im Alter wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln.

Eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenkasse ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinken: als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 3.900 Euro (Versicherungspflichtgrenze) monatlich betragen hat (Stand 2005). Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre alt sind kommen Sie auch dann nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenkasse.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse auch bei Arbeitslosigkeit

Wenn Sie sich von der Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzliche Krankenkasse – eine solche Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.

Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Krankenkasse aber gut überlegt sein, denn mit dieser Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse gehen die Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.


Ein Angebot zur privaten Krankenversicherung können Sie hier anfordern.

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Eine private Krankenversicherung kommt für alle diejenigen Menschen in Frage, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Dazu zählen Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt zur Zeit bei Monatlich 3.937,50 Euro oder Jährlich 47.250 Euro.

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