| Gesetzliche
Krankenkassen
Die
verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche
Mindestleistungen, doch ihre Beitragssätze unterscheiden
sich erheblich sie reichen zurzeit von etwa 13 bis 15
Prozent des persönlichen Monatsbruttoeinkommens.
Der
Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Wesentlichen
im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird
bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten
und stationären Therapien von allen Krankenkassen
bezahlt. Vergleichen Sie also auch die Beiträge Ihrer gesetzlichen
Krankenkasse es lohnt sich.
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- Versicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Die
gesetzliche Krankenversicherung
Mehr
als 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen
Krankenkasse. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und nicht mehr als
3.900 Euro monatlich verdienen (Stand 2005), sind Sie Pflichtmitglied
einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Ihr Einkommen diese Grenze
übersteigt oder Sie beruflich selbständig sind, können
Sie sich auch privat krankenversichern. Beamte sind im Regelfall
ebenfalls privat krankenversichert.
Die
Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen werden prozentual
vom Einkommen berechnet und je etwa zur Hälfte von Arbeitgeber
und Arbeitnehmer getragen - ein Vorteil vor allem für Berufstätige
mit mittleren und geringen Einkünften. Alle nicht selbst
erwerbstätigen Familienangehörigen sind bei den Gesetzlichen
beitragsfrei mitversichert anders als in den privaten
Krankenversicherungen, die für jedes Familienmitglied einen
eigenen Beitrag berechnen.
Die
gesetzlichen Kassen bieten im Wesentlichen einheitliche, vom
Gesetz vorgeschriebene Leistungen, die Beitragssätze der
verschiedenen Kassen unterscheiden sich jedoch um mehr als 2
Prozent. Das klingt zunächst wenig, über die Jahre
lässt sich durch den Wechsel in eine günstigere gesetzliche
Krankenkasse jedoch viel Geld sparen.
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- Versicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Freie
Kassenwahl
Als
Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen
Krankenkasse Sie sich versichern.
Sie
haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK),
Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen.
Ortskrankenkassen
und Ersatzkassen sind für gesetzlich Krankenversicherte
aus ganz Deutschland geöffnet. Betriebskrankenkassen und
Innungskrankenkassen nehmen oft nur Beschäftigte bestimmter
Betriebe oder einzelner Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre
Aktivitäten per Satzung auf bestimmte Regionen.
Die
großen Ersatzkrankenkassen und Ortskrankenkassen liegen
im Beitrag meist höher als die Betriebskrankenkassen, sie
verfügen aber über ein weitläufiges Filialnetz
wichtig für alle, die Wert auf persönliche
Beratung und Service bei der gesetzlichen Krankenkasse legen.
Für die Innungskrankenkassen und Betriebskrankenkassen
sprechen die oft deutlich niedrigeren Beitragssätze: Wer
sich hier krankenversichert, kann unter Umständen einige
hundert Euro pro Jahr sparen.
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- Versicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Leistungsunterschiede
der gesetzlichen Krankenkassen
Die
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zu großen
Teilen gesetzlich festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird
bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren
und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien
von allen Kassen bezahlt. Für die Qualität
Ihrer medizinischen Behandlung spielt es deshalb nur eine geringe
Rolle, bei welcher gesetzlichen Kasse Sie versichert sind.
Spielraum
haben die gesetzlichen Krankenversicherer aber bei den Extraleistungen:
manche gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in Grenzen auch alternative
Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopatie. Andere gesetzliche
Krankenkassen finanzieren ihren Krankenversicherten ambulante
Vorsorgekuren, Gesundheitskurse oder Zusatzimpfungen, die nicht
im Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind.
Wenn
Sie auf bestimmte Behandlungsarten Wert legen, können Sie
sich vor einem Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erkundigen,
inwieweit die Krankenkasse, zu der Sie wechseln wollen, die
gewünschten Therapien erstattet.
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- Versicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Gesetzlich,
Privat oder Zusatztarif?
Alternative
Versicherungsmöglichkeiten
Im
Bereich der privaten Krankenversicherung können sich gesetzlich
krankenversicherte Personen durch eine private Krankenzusatzversicherung
für relativ niedrige monatliche Beiträge wichtige
Zusatzleistungen sichern. Nicht jeder ist jedoch in der gesetzlichen
Krankenversicherung pflichtversichert. Manche können sich
als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse privat krankenversichern.
Gesetzliche
Krankenkasse + Zusatztarif oder private Krankenvollversicherung?
Auf
dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen
von gesetzlicher Krankenkasse, privater Krankenversicherung
und privater Krankenzusatzversicherung.
|
Gesetzliche
KV |
Krankenzusatztarif |
Private
KV |
| Im
Krankenhaus (stationär) |
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Auswahl des Krankenhauses |
Nächstgelegenes Krankenhaus. Keine Privatkliniken |
Je nach Tarif. Meist Freie Auswahl. Empfehlung: Vorher mit
der privaten Krankenzusatzversicherung abstimmen. |
Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft.
Empfehlung: Vorher mit der privaten Krankenversicherung
abstimmen. |
|
Unterbringung im Krankenhaus |
Mehrbettzimmer |
Je nach Tarif: Einbettzimmer oder Zweibettzimmer |
Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft.
Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. |
|
Behandelnder Arzt |
Diensthabender Arzt |
Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) |
Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) |
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen |
Keine Kosten für den gesetzlich Krankenersicherten. Allerdings
Erstattung gedeckelt |
Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der gesetzlichen
Krankenkasse. |
Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der gesetzlichen
Krankenkasse. |
| Leistungen
niedergelassener Ärzte |
|
Auswahl des Arztes |
Beschränkt auf Kassenärzte |
Freie Arztwahl |
Freie Arztwahl |
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Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte |
100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 1-1,5 fachen GOÄ-Satz
abrechnen. |
Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der
Regel mehr abrechnen als in der gesetzlichen Krankenkasse.
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Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der
Regel mehr abrechnen als in der gesetzlichen Krankenkasse.
|
|
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) |
Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung. 80%
für Einlagen und Bandagen. Festbeträge bei Brillenglasern.
Kontaktlinsen nur bei medizinischer Notwendigkeit |
Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in
der gesetzlichen Krankenkasse bis deutlich umfangreicher
möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. |
Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in
der gesetzlichen Krankenkasse bis deutlich umfangreicher
möglich. |
|
Vorsorgeuntersuchungen |
Eingeschränkte Vorsorgeuntersuchungen: U.a.: Früherkennung
von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei Männern
|
Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in
der gesetzlichen Krankenkasse bis deutlich umfangreicher
möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. |
Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in
der gesetzlichen Krankenkasse bis deutlich umfangreicher
möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. |
|
Psychotherapie |
Nach vorheriger Genehmigung je nach Verfahren bis zu 300
Sitzungen je Behandlung sowohl durch Ärzte als auch psychologische
Psychotherapeuten |
Je nach Tarif unterschiedlich. |
Je nach Tarif unterschiedlich. Leistungsumfang nicht immer
besser als in der gesetzlichen Krankenkasse. |
Heilpraktiker-
leistungen |
Keine Heilpraktiker- leistungen |
Je nach Tarif. In der Regel umfangreicherer Schutz als in
der gesetzlichen Krankenkasse. |
Je nach Tarif. Meist umfangreicherer Schutz als in der gesetzlichen
Krankenkasse. |
| Zahnarztleistungen |
Zahn-
behandlung |
100% (aber nur für zugelassene Leistungen) |
Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung.
100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen
in den ersten Vertragsjahren. |
In den meisten Tarifen 100%. Je nach Tarif mehr Leistungen
enthalten |
|
Zahnersatz |
Mindestens 50%. Bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen
65%. Eingeschränkter Geltungsbereich. |
Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung.
100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen
in den ersten Vertragsjahren. |
Je nach Tarif. 50 - 100% der Kosten. Teilweise Obergrenzen
in den ersten Vertragsjahren. Meist deutlich umfangreicherer
Versicherungsumfang als in der gesetzlichen Krankenkasse.
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Zahnarzthonorare |
100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 2-2,3 fachen GOÄ-Satz
abrechnen. |
Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung.
100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen
in den ersten Vertragsjahren. |
Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der
Regel mehr abrechnen als in der gesetzlichen Krankenkasse.
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Preisunterschiede
der gesetzlichen Krankenkassen
Sparen durch
Kassenwechsel
Der
Beitrag zur Gesetzlichen Krankenkasse wird prozentual vom Einkommen
berechnet - und von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber etwa zu gleichen
Teilen getragen. Wieviel Sie durch einen Kassenwechsel sparen
können, hängt also von der Höhe Ihres Gehalts
ab.
Die
Beitragssätze der verschiedenen gesetzlichen Kassen unterscheiden
sich um bis zu ca. 2,5 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von
3.500 Euro im Monat sparen Sie beim Wechsel von der teuersten
zur günstigsten Kasse deshalb mehr als 40 Euro monatlich.
Nur
bis zur Bemessungsgrenze
Bei
der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse
greift die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2005
bei 3.525 Euro. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse bemisst
sich höchstens nach diesem Betrag, auch wenn Sie mehr verdienen.
Neben
der Beitragsbemessungsgrenze gibt es die Versicherungspflichtgrenze:
als Arbeitnehmer müssen Sie sich nur dann gesetzlich krankenversichern,
wenn Sie nicht mehr als 3.900 Euro monatlich verdienen (Stand
2005). Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt, können
Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln.
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- Versicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Wie
wechselt man die gesetzliche Krankenkasse?
Sie
können in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln,
wenn Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen
gesetzlichen Krankenversicherer waren. Die Kündigung beim
alten Krankenversicherer muss schriftlich zum Ende des übernächsten
Kalendermonats erfolgen.
Beispiel:
Sie wollen ab 1. April bei der neuen Kasse versichert sein.
Die Kündigung müssen Sie dann zum 31. März aussprechen,
das Kündigungsschreiben muss der alten Kasse dann bis zum
31. Januar zugehen. Am besten per Einschreiben, damit Sie die
Kündigung im Zweifel nachweisen können. Eine Kündigung
vor Ablauf der 18 Monate ist nur möglich, wenn die Kasse
die Beitragssätze erhöht.
So
funktioniert der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Die
Mitgliedschaft in Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse
können Sie formlos schriftlich kündigen. Die gesetzliche
Krankenkasse wird Ihnen im Regelfall innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang Ihres Schreibens eine Kündigungsbestätigung
ausstellen. Gleich anschließend stellen Sie einen Aufnahmeantrag
bei Ihrer neuen Krankenkasse und fügen die Kündigungsbestätigung
der alten Kasse bei. Ihre Kündigung wird wirksam, wenn
Sie gegenüber dem bisherigen Krankenversicherer die Mitgliedschaft
bei der neuen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung
nachweisen.
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- Versicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Ergänzung:
Die private Krankenzusatzversicherung
Wichtige
Lücken schließen
Die
aktuellen Einschnitte in die gesetzliche Krankenkasse lassen
die Kluft zwischen Kassenpatient und Privatpatient immer größer
werden. Nicht jeder kann in die Private Krankenversicherung
wechseln mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich
zur gesetzlichen Krankenkasse kann man aber wichtige Lücken
schließen.
Solche
Zusatzpolicen kommen für Kosten auf, die nicht oder nicht
vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen
werden z.B. für Brillen und Kontaktlinsen, für
Naturheilverfahren oder auch für Einzelzimmer und Chefarztbehandlung.
So lässt sich der gesetzliche Schutz auf Privatniveau liften.
Welche
konkreten Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten,
hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen und
Ansprüchen ab. Auf keinen Fall verzichten sollten Sie auf
eine private Auslandsreise-Krankenversicherung: sie zahlt die
vollen Behandlungskosten im Ausland und im Ernstfall den teuren
Krankentransport zurück nach Hause.
Vergleichen
Sie jedoch in Ruhe - oft ist das Angebot, das Ihre Krankenkasse
macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten
Krankenversicherers.
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- Versicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Private
Krankenversicherung als Alternative
Jeder
Zehnte ist privat krankenversichert
Gesetzlich
krankenversichert oder privat krankenversichert eine
Entscheidung mit Konsequenzen. Jeder Arbeitnehmer, dessen Bruttogehalt
3.900 Euro im Monat nicht übersteigt, muss sich in einer
gesetzlichen Krankenkasse krankenvversichern (Stand 2005).
Wer
mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, wer Beamter
ist oder beruflich selbständig, kann sich oft zu
sehr günstigen Bedingungen privat krankenversichern.
Knapp jeder zehnte Deutsche besitzt schon heute ein private
Krankenvollversicherung.
Gutverdiener
und Singles sparen bei den Privaten Krankenversicherungen
Die
Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen werden prozentual
vom Einkommen berechnet ein Vorteil vor allem bei geringeren
Einkünften. Alle nicht selbst erwerbstätigen Familienmitglieder
sind in der Gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert.
Für
viele ist der private Gesundheitsschutz aber deutlich preiswerter
als die gesetzliche Pflichtversicherung. Grund: Der Beitrag
zur einer privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem
Eintrittsalter und nicht nach dem Verdienst ein Vorteil
für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, wenn
beide berufstätig sind.
Ein
weiteres Plus: die Leistungen der privaten Krankenversicherer
gehen je nach gewähltem Tarif weit über den Mindeststandard
der gesetzlichen Krankenkassen hinaus.
Ein
Angebot zur privaten Krankenversicherung können
Sie hier
anfordern.
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