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Tipps zur:
Gesetzliche Krankenkassen

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, doch ihre Beitragssätze unterscheiden sich erheblich – sie reichen zurzeit von etwa 13 bis 15 Prozent des persönlichen Monatsbruttoeinkommens.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird – bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien – von allen Krankenkassen bezahlt. Vergleichen Sie also auch die Beiträge Ihrer gesetzlichen Krankenkasse – es lohnt sich.

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Die gesetzliche Krankenversicherung

Mehr als 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und nicht mehr als 3.900 Euro monatlich verdienen (Stand 2005), sind Sie Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt oder Sie beruflich selbständig sind, können Sie sich auch privat krankenversichern. Beamte sind im Regelfall ebenfalls privat krankenversichert.

Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen werden prozentual vom Einkommen berechnet und je etwa zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen - ein Vorteil vor allem für Berufstätige mit mittleren und geringen Einkünften. Alle nicht selbst erwerbstätigen Familienangehörigen sind bei den Gesetzlichen beitragsfrei mitversichert – anders als in den privaten Krankenversicherungen, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag berechnen.

Die gesetzlichen Kassen bieten im Wesentlichen einheitliche, vom Gesetz vorgeschriebene Leistungen, die Beitragssätze der verschiedenen Kassen unterscheiden sich jedoch um mehr als 2 Prozent. Das klingt zunächst wenig, über die Jahre lässt sich durch den Wechsel in eine günstigere gesetzliche Krankenkasse jedoch viel Geld sparen.

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Freie Kassenwahl

Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern.

Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen.

Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Krankenversicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen nehmen oft nur Beschäftigte bestimmter Betriebe oder einzelner Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivitäten per Satzung auf bestimmte Regionen.

Die großen Ersatzkrankenkassen und Ortskrankenkassen liegen im Beitrag meist höher als die Betriebskrankenkassen, sie verfügen aber über ein weitläufiges Filialnetz – wichtig für alle, die Wert auf persönliche Beratung und Service bei der gesetzlichen Krankenkasse legen. Für die Innungskrankenkassen und Betriebskrankenkassen sprechen die oft deutlich niedrigeren Beitragssätze: Wer sich hier krankenversichert, kann unter Umständen einige hundert Euro pro Jahr sparen.

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Leistungsunterschiede der gesetzlichen Krankenkassen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zu großen Teilen gesetzlich festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird – bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien – von allen Kassen bezahlt. Für die Qualität Ihrer medizinischen Behandlung spielt es deshalb nur eine geringe Rolle, bei welcher gesetzlichen Kasse Sie versichert sind.

Spielraum haben die gesetzlichen Krankenversicherer aber bei den Extraleistungen: manche gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in Grenzen auch alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopatie. Andere gesetzliche Krankenkassen finanzieren ihren Krankenversicherten ambulante Vorsorgekuren, Gesundheitskurse oder Zusatzimpfungen, die nicht im Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind.

Wenn Sie auf bestimmte Behandlungsarten Wert legen, können Sie sich vor einem Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erkundigen, inwieweit die Krankenkasse, zu der Sie wechseln wollen, die gewünschten Therapien erstattet.

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Gesetzlich, Privat oder Zusatztarif?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten

Im Bereich der privaten Krankenversicherung können sich gesetzlich krankenversicherte Personen durch eine private Krankenzusatzversicherung für relativ niedrige monatliche Beiträge wichtige Zusatzleistungen sichern. Nicht jeder ist jedoch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Manche können sich als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse privat krankenversichern.

Gesetzliche Krankenkasse + Zusatztarif oder private Krankenvollversicherung?

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Krankenkasse, privater Krankenversicherung und privater Krankenzusatzversicherung.

 
Gesetzliche KV Krankenzusatztarif Private KV
Im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des Krankenhauses Nächstgelegenes Krankenhaus. Keine Privatkliniken Je nach Tarif. Meist Freie Auswahl. Empfehlung: Vorher mit der privaten Krankenzusatzversicherung abstimmen. Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit der privaten Krankenversicherung abstimmen.
Unterbringung im Krankenhaus Mehrbettzimmer Je nach Tarif: Einbettzimmer oder Zweibettzimmer Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt)
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
Keine Kosten für den gesetzlich Krankenersicherten. Allerdings Erstattung gedeckelt Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der gesetzlichen Krankenkasse. Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der gesetzlichen Krankenkasse.
Leistungen niedergelassener Ärzte
Auswahl des Arztes Beschränkt auf Kassenärzte Freie Arztwahl Freie Arztwahl
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte 100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 1-1,5 fachen GOÄ-Satz abrechnen. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der gesetzlichen Krankenkasse. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der gesetzlichen Krankenkasse.
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung. 80% für Einlagen und Bandagen. Festbeträge bei Brillenglasern. Kontaktlinsen nur bei medizinischer Notwendigkeit Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der gesetzlichen Krankenkasse bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der gesetzlichen Krankenkasse bis deutlich umfangreicher möglich.
Vorsorgeuntersuchungen Eingeschränkte Vorsorgeuntersuchungen: U.a.: Früherkennung von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei Männern Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der gesetzlichen Krankenkasse bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der gesetzlichen Krankenkasse bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.
Psychotherapie Nach vorheriger Genehmigung je nach Verfahren bis zu 300 Sitzungen je Behandlung sowohl durch Ärzte als auch psychologische Psychotherapeuten Je nach Tarif unterschiedlich. Je nach Tarif unterschiedlich. Leistungsumfang nicht immer besser als in der gesetzlichen Krankenkasse.
Heilpraktiker-
leistungen
Keine Heilpraktiker- leistungen Je nach Tarif. In der Regel umfangreicherer Schutz als in der gesetzlichen Krankenkasse. Je nach Tarif. Meist umfangreicherer Schutz als in der gesetzlichen Krankenkasse.
Zahnarztleistungen
Zahn-
behandlung
100% (aber nur für zugelassene Leistungen) Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. In den meisten Tarifen 100%. Je nach Tarif mehr Leistungen enthalten
Zahnersatz Mindestens 50%. Bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen 65%. Eingeschränkter Geltungsbereich. Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif. 50 - 100% der Kosten. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Meist deutlich umfangreicherer Versicherungsumfang als in der gesetzlichen Krankenkasse.
Zahnarzthonorare 100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 2-2,3 fachen GOÄ-Satz abrechnen. Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der gesetzlichen Krankenkasse.

Preisunterschiede der gesetzlichen Krankenkassen

Sparen durch Kassenwechsel

Der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenkasse wird prozentual vom Einkommen berechnet - und von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber etwa zu gleichen Teilen getragen. Wieviel Sie durch einen Kassenwechsel sparen können, hängt also von der Höhe Ihres Gehalts ab.

Die Beitragssätze der verschiedenen gesetzlichen Kassen unterscheiden sich um bis zu ca. 2,5 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro im Monat sparen Sie beim Wechsel von der teuersten zur günstigsten Kasse deshalb mehr als 40 Euro monatlich.

Nur bis zur Bemessungsgrenze

Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse greift die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2005 bei 3.525 Euro. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse bemisst sich höchstens nach diesem Betrag, auch wenn Sie mehr verdienen.

Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es die Versicherungspflichtgrenze: als Arbeitnehmer müssen Sie sich nur dann gesetzlich krankenversichern, wenn Sie nicht mehr als 3.900 Euro monatlich verdienen (Stand 2005). Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt, können Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln.

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Wie wechselt man die gesetzliche Krankenkasse?

Sie können in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen gesetzlichen Krankenversicherer waren. Die Kündigung beim alten Krankenversicherer muss schriftlich zum Ende des übernächsten Kalendermonats erfolgen.

Beispiel: Sie wollen ab 1. April bei der neuen Kasse versichert sein. Die Kündigung müssen Sie dann zum 31. März aussprechen, das Kündigungsschreiben muss der alten Kasse dann bis zum 31. Januar zugehen. Am besten per Einschreiben, damit Sie die Kündigung im Zweifel nachweisen können. Eine Kündigung vor Ablauf der 18 Monate ist nur möglich, wenn die Kasse die Beitragssätze erhöht.

So funktioniert der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

Die Mitgliedschaft in Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse können Sie formlos schriftlich kündigen. Die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen im Regelfall innerhalb von zwei Wochen nach Eingang Ihres Schreibens eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Gleich anschließend stellen Sie einen Aufnahmeantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse und fügen die Kündigungsbestätigung der alten Kasse bei. Ihre Kündigung wird wirksam, wenn Sie gegenüber dem bisherigen Krankenversicherer die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen.

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Ergänzung: Die private Krankenzusatzversicherung

Wichtige Lücken schließen

Die aktuellen Einschnitte in die gesetzliche Krankenkasse lassen die Kluft zwischen Kassenpatient und Privatpatient immer größer werden. Nicht jeder kann in die Private Krankenversicherung wechseln – mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse kann man aber wichtige Lücken schließen.

Solche Zusatzpolicen kommen für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden – z.B. für Brillen und Kontaktlinsen, für Naturheilverfahren oder auch für Einzelzimmer und Chefarztbehandlung. So lässt sich der gesetzliche Schutz auf Privatniveau liften.

Welche konkreten Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ansprüchen ab. Auf keinen Fall verzichten sollten Sie auf eine private Auslandsreise-Krankenversicherung: sie zahlt die vollen Behandlungskosten im Ausland und im Ernstfall den teuren Krankentransport zurück nach Hause.

Vergleichen Sie jedoch in Ruhe - oft ist das Angebot, das Ihre Krankenkasse macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten Krankenversicherers.

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Private Krankenversicherung als Alternative

Jeder Zehnte ist privat krankenversichert

Gesetzlich krankenversichert oder privat krankenversichert – eine Entscheidung mit Konsequenzen. Jeder Arbeitnehmer, dessen Bruttogehalt 3.900 Euro im Monat nicht übersteigt, muss sich in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenvversichern (Stand 2005).

Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, wer Beamter ist oder beruflich selbständig, kann sich – oft zu sehr günstigen Bedingungen – privat krankenversichern. Knapp jeder zehnte Deutsche besitzt schon heute ein private Krankenvollversicherung.

Gutverdiener und Singles sparen bei den Privaten Krankenversicherungen

Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen werden prozentual vom Einkommen berechnet – ein Vorteil vor allem bei geringeren Einkünften. Alle nicht selbst erwerbstätigen Familienmitglieder sind in der Gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert.

Für viele ist der private Gesundheitsschutz aber deutlich preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung. Grund: Der Beitrag zur einer privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter und nicht nach dem Verdienst – ein Vorteil für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, wenn beide berufstätig sind.

Ein weiteres Plus: die Leistungen der privaten Krankenversicherer gehen je nach gewähltem Tarif weit über den Mindeststandard der gesetzlichen Krankenkassen hinaus.

Ein Angebot zur privaten Krankenversicherung können Sie hier anfordern.

 
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