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Tipps zur:

Berufsunfähigkeitsversicherung als

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Rente, wenn Sie Ihren Beruf als aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sie ist neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt! In Deutschland wird jeder 4. Arbeitnehmer bis zum Rentenalter berufsunfähig!

Lassen Sie sich ein auf Sie abgestimmtes Angebot erstellen. Aus einer Vielzahl von Tarifen verschiedener Anbieter bieten wir Ihnen diejenigen an, die am besten zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Zur Erstellung des Angebotes leiten wir Ihre Anfrage an den kompetentesten Experten aus unserem Netzwerk weiter.

Vergleich und Angebot zur Berufsunfähigkeit ( )

Damit das Angebot genau auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden kann, füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus. Sie erhalten ein kostenloses Angebot von einem unabhängigen Experten in Ihrer Nähe. Sie können sich auf uns verlassen.

Die Berufunfähigkeitsversicherung ( ) ist eine selbständige Form der Lebensversicherung, die Versicherungsschutz in Form der Berufsunfähigkeitsrente für den Fall der vorzeitigen Berufsunfähigkeit gewährt, und zwar in der Regel in der Höhe gestaffelt nach dem Grad der Berufsunfähigkeit (ab 25%) oder wenn die Berufsunfähigkeit mindestens 50% beträgt. Sinkt der Grad der Berufsunfähigkeit unter den vereinbarten Mindestprozentsatz, so endet der Anspruch auf Rentenzahlung. Das Höchstalter für die Rentenzahlung beträgt für Männer und Frauen je nach Versichrungsunternehmen 60 Jahre bis maximal 65 Jahre. Bei besonders gefährdeten Berufen wird generell ein Beitragszuschlag erhoben.

Eine Sonderform stellt die Dread-disease-Versicherung dar, die nur beim Eintritt bestimmter schwerer Erkrankungen leistet.

Die Berufsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit) ist eine durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr vorhandene Möglichkeit den bisherigen Beruf als auszuüben. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Berufsunfähigkeit gegeben bei Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge von Krankheit oder Behinderung auf weniger als sechs Stunden täglicher Arbeitszeit im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit eines körperlich und geistig Gesunden mit ähnlicher Auslbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann. Die jeweilige Arbeitsmarktlage ist dabei nicht zu berücksichtigen. Berufsunfähige erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Seit 2001 ist die Berufsunfähigkeitsrente für nach dem 1.1.1961 Geborene abgeschafft. Bereits bestehende Rentenansprüche fallen nicht unter diese Neuregelung. Nach der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist die Berufsunfähigkeit üblicherweise gegeben, wenn der Versicherte infolge von nachgewiesener Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall auf nicht absehbare Zeit außer Stande ist seinen Beruf als oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die seiner Ausbildung entspricht und gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse voraussetzt.


(BUZ) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. In der Lebensversicherung gibt es eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach besonderen Musterbedingungen. Bei Berufsunfähigkeit der versicherten Person erfolgt eine Beitragsfreistellung des Lebensversicherungsvertreages (BUZ auf Beitragsbefreiung) und (nach Vereinbarung) die Zahlung einer Rente (BUZ auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung), deren Höhe meist in Prozent der Versicherungssumme der Lebensversicherung bemessen ist, oder eine Kapitalzahlung (BUZ auf Kapitalleistung). In der privaten Unfallversicherung wird ebenfalls eine BUZ angeboten.


  11.Jun.2026 03:36:22
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